wie gibt ein Gewerbetreibender (kein Kleingewerbe) ein Geschenk an einen Kunden (Wert deutlich unter 10€ und einmalig) in seiner EÜR an?
Ganz normale Ausgabe?
Beispiel: Kunde bekommt als Bonbon ein (oder zwei) Heft(e) aus dem Sortiment von http://www.knowware.de geschenkt.
ja, bei diesem Wert geht es um eine normale Betriebsausgabe.
Zwei Schienen sind möglich:
Das eine ist das eigentliche Werbegeschenk - das darf den Gewinn im Sinn des EStG bloß mindern, wenn pro Empfänger nicht mehr als 35 € pro Kalenderjahr verschenkt werden. Zur Überprüfung dieser Grenze müssen die Beschenkten nachvollziehbar aufgezeichnet werden.
Wenn das - im beschriebenen Fall unwahrscheinlich - in großer Zahl und mit Geschenken von verhältnismäßig geringem Wert (das sind die berühmten Kulis, LED-Schlüsselanhänger etc.) passiert, braucht man über die Beschenkten nichts aufzuzeichnen.
Es täte mich interessieren, in welcher Größenordnung sich der „verhältnismäßig geringe Wert“ eines Giveaways bei unserer Nachbarin im Lumpenhafen bewegt, bei der schon lange eine millionenstarke „Rückstellung für Heiße Luft“ in der Bilanz steht - Wird er eher bei einem Fläschlein Geburtsjahrgangscognac oder eher bei einer Heimsauna liegen?
Zum Nachlesen und für Deine löbliche Sammlung § 4 Abs. 5 EStG:
müssen die Beschenkten
nachvollziehbar aufgezeichnet werden.
Hier würd ich ruhig auch auf den § 4 Abs. 7 EStG verweisen, der einen Abzug nur deshalb nicht zulässt, wenn die getrennte und einzelne Aufzeichnung nicht vorgenommen wurde.
Also selbst wenn sämtliche Beträge unterschritten sind, kann es wegen Verletzung dieser Formvorschriften zu „nicht abzugsfähigen Betriebsausgaben“ kommen.
Hier würd ich ruhig auch auf den § 4 Abs. 7 EStG verweisen,
der einen Abzug nur deshalb nicht zulässt, wenn die getrennte
und einzelne Aufzeichnung nicht vorgenommen wurde.
Also selbst wenn sämtliche Beträge unterschritten sind, kann
es wegen Verletzung dieser Formvorschriften zu „nicht
abzugsfähigen Betriebsausgaben“ kommen.
Was bedeutet dieser Einwurf für einen EÜRler praktisch?
Was bedeutet dieser Einwurf für einen EÜRler praktisch?
er muss ein separates Sachkonto für die abziehbaren Geschenke führen, und darf sie weder mit Werbematerial usw. noch mit (wegen Überschreiten der Wertgrenze) nicht abziehbaren Geschenken zusammen aufzeichnen.
Das stimmt so sicher, aber viele Leuts mit kleinem Gewerbe haben keine Buchführung mit Konten,
sondern nur je eine Liste für Einnahmen, Ausgaben und vielleicht noch Fahrtkilometer.
Was machen die? Extra-Listchen für Geschenke?
Oder Geschenke in der Ausgabenliste markieren und Summe getrennt ausweisen?
Wäre das alles nötig, wenn es sich nur um ein oder zwei Geschenkchen pro Jahr handelt?
Wäre das alles nötig, wenn es sich nur um ein oder zwei
Geschenkchen pro Jahr handelt?
ja, streng genommen schon.
In diesem Fall täte ich einen Leitzordner hernehmen, die verschiedenen Arten von Ausgaben mit Karton-Trennlaschen sortieren, und auf jeden Abschnitt einen Tippstreifen draufheften. Und am Ende auf einem Tippstreifen die Summen der Streifen pro Fach zusammenaddieren. Dann hat man auch alle Ausgaben in einer Summe, falls man darauf Wert legt, und trotzdem eine getrennte Aufzeichnung geführt.
Schöne Grüße
MM
noch in den neunziger Jahren viele Ärzte mit diesem System verarztet - erst bei der USt wirds haarig.