Guten Tag,
GWG : gehört da alles dazu was man an Werkzeug, Kleingeräte u.s.w. unter 400 € anschafft ?
Z.B. auch eine simple Rosenschere oder ein Satz Werkzeug ?
Danke, Gruß Jürgen
Guten Tag,
GWG : gehört da alles dazu was man an Werkzeug, Kleingeräte u.s.w. unter 400 € anschafft ?
Z.B. auch eine simple Rosenschere oder ein Satz Werkzeug ?
Danke, Gruß Jürgen
Hallo Jürgen,
es gibt keine echte Grenze bei welchem Betrag ein GWG anfängt. Ich handhabe es so das selbständig nutzbare Wirtschaftsgüter von netto (bei Vorsteuerabzugsberechtigung) 100 - 400 EUR als GWG verbucht werden. Alles was darunter ist, z.b. eine Rosenschere oder ein Satz Werkzeug geht dann direkt auf das Aufwandskonto „Werkzeuge und Kleingeräte“ (im SKR04 = 6845).
Grüsse
Alex
Hallo Jürgen und Alex,
es gibt keine echte Grenze bei welchem Betrag ein GWG anfängt.
die Grenze gibt es doch und beträgt 60 € netto, steht irgendwo zu § 6 in den Einkommensteuerreichtlinien.
Grüße
Chris
Hallo Jürgen und Alex,
es gibt keine echte Grenze bei welchem Betrag ein GWG anfängt.
die Grenze gibt es doch und beträgt 60 € netto, steht irgendwo
zu § 6 in den Einkommensteuerreichtlinien.
Hallo, Danke erst mal für die Antwort. Das mit den 60EUR habe ich auch gefunden, ab dieser Summe muß man die GWG in ein extra Verzeichnis aufnehmen. Aber ich denke mal so wie Alex verfährt werde ich es auch handhaben.
mfg Jürgen
Grüße
Chris