Hallo,
mal wieder eine Frage zum Thema Frühstück in Hotelkosten.
Angenommen, Person A ist Freiberufler (ohne Kleinunternehmerregelung) und hat aufgrund einer betrieblichen Veranlassung eine Hotelübernachtung. Das Hotel knüpft ihm sagen wir 119€ inkl. 19% VSt. für „1 Übernachtung mit Frühstück“ ab.
Er verbucht dies als Reisekosten (100€ Netto als Reisekosten und die 19€ VSt.) und muss nun natürlich das Frühstück herausrechnen.
20% des 24.Std-Satzes von 24€ ergeben 4,80€.
Nun die Frage: Wie verhält es sich mit dem VSt-Abzug?
Werden nur die 100€ netto um 4,80€ korrigiert, also Reisekosten von netto 95,20€ und die VSt. von 19€ kann komplett zurückgefordert werden?
Oder muss auch die VSt. korrigiert werden (quasi die 4,80€ als inkl. VSt. zu betrachten, somit die Reisekosten um 4,04€ netto und die VSt.-Rückforderung um 0,76€ reduzieren?)
Vielen Dank
und viele Grüße
Frank