[EÜR] Ist Liste über GWG notwendig?

Hallo,
wenn man einen Schreibtisch als GWG in den Ausgaben angibt, reicht dem FA dies so, oder brauch das FA eine extra Auflistung der GWG?

DANKE:stuck_out_tongue_winking_eye:ainter

Hallo,
wenn man einen Schreibtisch als GWG in den Ausgaben angibt,
reicht dem FA dies so, oder brauch das FA eine extra
Auflistung der GWG?

Eine Auflistung ist nicht notwendig, ein Posten GWG in der Einnahme- Überschussrechnung reicht völlig aus. Das Finanzamt kann aber nach Rechnungen fragen, wenn etwas unplausibel erscheint, deswegen hier nicht zu sehr schummeln mit Ausgaben, die nicht vorhanden waren.

gruß
Denis

Hallo,

wenn man einen Schreibtisch als GWG in den Ausgaben angibt,
reicht dem FA dies so, oder brauch das FA eine extra
Auflistung der GWG?

Eine Auflistung ist nicht notwendig, ein Posten GWG in der
Einnahme- Überschussrechnung reicht völlig aus. Das Finanzamt
kann aber nach Rechnungen fragen, wenn etwas unplausibel
erscheint, deswegen hier nicht zu sehr schummeln mit Ausgaben,
die nicht vorhanden waren.

Aber Aufgepasst: Es ist unbedingt notwendig, dass ein Verzeichnis geführt wird, in dem alle GWG´s aufgeführt sind (Tag der Anschaffung, Herstellung oder Einlage und die Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder Einlagewert) Das Verzeichnis ist fortlaufend zu führen. Es muss nicht geführt werden, wenn diese Angaben aus der Buchführung ersichtlich sind.

Sonnige Grüße von Soni

PS: Für alle die gerne Nachlesen: § 6 (2)Satz 4 und 5 EStG / R 40 (3) EStR (meine neuen Richtlinien habe ich noch nicht einsortiert / Schlapperei ich weiss)

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