Gesetzt den Fall, ein Gewerbler bestellt gegen Jahresende Ware, erhält sie im alten jahr und die Rechnung habe das Rechnungsdatum xx.12.2009.
Er setzt sich am 29.12.09 an den PC und klimpert mit OnlineBanking die Überweisung (der 29.12. sei durch einen Ausdruck nachweisbar) ein.
Das Geld wird aber erst am 4.1. (Valuta) vom Konto abgezogen.
Gehört diese Ausgabe nun in die EÜR 2009 oder die von 2010.
Abfluss im Zeitpunkt des Eingangs des Überweisungsauftrags bei der Überweisungsbank, wenn das Konto die nötige Deckung aufweist oder ein entsprechender Kreditrahmen vorhanden ist; andernfalls im Zeitpunkt der Lastschrift (→BFH vom 6.3.1997 - BStBl II S. 509).
Sorry, das wußte ich nicht. Ich hatte das EÜR-Verfahren so verstanden, dass es auf den Zeitpunkt des Geldflusses ankommt, also auf das Datum der Wertstellung.