[EÜR] kann das Finanzamt Reisekosten ablehnen?

Hallo,

es geht mal wieder um Reisekosten - bei drei Fragen bin ich mir nicht ganz sicher, wie hier die gesetzes- und/oder(?) BMF- oder sogar BFH-konforme Meinung aussieht… vielleicht könnt ein paar Tipps geben? Das wäre super!

Die drei Fragen sind:

1.) EÜR oder WerbK

Angenommen Person A ist als Angestellter und nebenher als Selbständiger tätig. Er nimmt an einer Fortbildung im Inland teil, die ein Thema umfasst, dass für seine beiden Tätigkeiten wertvoll wäre. Kann er sich frei entscheiden, ob er die Kosten dafür als Werbungskosten in N oder als Betriebsausgaben in EÜR ansetzt? (Einen Zuschuss vom Arbeitgeber o.ä. erhält er nicht, er muss für die Tage der Fortbildung auch Urlaub einreichen).

2.) früher angereist, da günstiger

Angenommen, zu dieser Fortbildung reist er (da am anderen Ende der Republik) per Flug an. Flug am Vortag würde 987 Euro kosten. Flug 2 Tage früher aber nur 137 Euro. Nun würde A also den Flug 2 Tage früher buchen, denn selbst mit Extra-Hotelnacht ist das viel billiger. Kann das FA hier sagen, das erkennen wir nicht an, weil der Extratag ja nicht für die Fortbildung genutzt wurde?

3.) teures Hotel, da schöner

Angenommen, A bucht sich in ein Hotel ein, das etwas weiter vom Tagungsort entfernt ist und zudem teurer als ein näher gelegenes. Dafür ist es vom Komfort deutlich gehoben. Kann er das trotzdem komplett als Ausgaben ansetzen, oder könnte das FA sagen ein „Komfortwunsch“ sei Privatinteresse?

Vielen Dank im voraus für Eure Meinungen
und viele Grüße

Frank

1.) EÜR oder WerbK

Ja - das FA muss dem nicht folgen.

2.) früher angereist, da günstiger

http://www.handelsblatt.com/news/Recht-Steuern/Meldu…

3.) teures Hotel, da schöner

Zusätzlicher Komfort ist steuerlich unbeachtlich (hingegen eine eventuelle Überbuchung infolge einer Messe). Daneben unterliegen Ausgaben, die nach allgemeiner Verkehrsauffassung unangemessen hoch sind einem Abzugsverbot.

Hallo,

danke für Dein eAntwort.

1.) EÜR oder WerbK

Ja - das FA muss dem nicht folgen.

Wie, das streicht es dann aus dem einen raus und schiebt es ins andere, oder was meinst Du damit?

2.) früher angereist, da günstiger

http://www.handelsblatt.com/news/Recht-Steuern/Meldu…

Danke, aber das ist doch
a) Ausland (im vorliegenden Fall geht es um Inland)
b) private Veranlassung, also Urlaub im Ausland machen (im vorliegenden Fall ist nichts privat veranlasst, rein beruflich)

3.) teures Hotel, da schöner

Zusätzlicher Komfort ist steuerlich unbeachtlich

Das heisst dem FA kann es egal sein, welchen Komfort der St.pfl. sich aussucht?

(hingegen
eine eventuelle Überbuchung infolge einer Messe). Daneben
unterliegen Ausgaben, die nach allgemeiner Verkehrsauffassung
unangemessen hoch sind einem Abzugsverbot.

Was ist denn unangemessen hoch? Beispiel: An einem Ort gibt es Privatzimmer ab 30€/Nacht, Hotelzimer *** von 60-90€/Nacht, **** 130€/Nacht und ***** 200€/Nacht.

Wenn der Stpfl. gern ein 5-Sterne-Haus hat, ist das dann unangemessen?

Das würde mich etwas an die FAs erinnern, die Selbständigen einen Porsche als Geschäftswagen nicht anerkennen wollen (wurde doch m.E. auch vom BFH für okay erklärt)…

Viele Grüße
Frank