Liebe Steuer-Experten,
kann jemand, der im Internet nebenberuflich kostenpflichtige Lerninhalte zum Thema Klavier anbietet, ein E-Piano steuerlich geltend machen? Muss das Finanzamt in diesem Fall gesondert informiert werden? Vielen Dank für eure Tipps!
Matthias
kann jemand, der im Internet nebenberuflich kostenpflichtige
Lerninhalte zum Thema Klavier anbietet, ein E-Piano steuerlich
geltend machen?
Hallo,
da ist der Zusammenhang zwischen Einnahmen und Ausgaben gegeben. Also
steht dem Ansatz als Werbungskosten / Betriebsausgaben nichts im
Wege.
Muss das Finanzamt in diesem Fall gesondert
informiert werden? Vielen Dank für eure Tipps!
mit der Steuererklärung des Jahres, in dem das Teil angeschafft wurde
erklärt man erstmals Abschreibungen als WK/BA und muss die Nutzung zu
Einkünfteerzielung glaubhaft machen. Sonst nix.
Mfg vom
showbee
Hallo showbee,
auch wenn meine Frage natürlich ganz allgemein und theoretisch war: Vielen Dank für die kompetente Antwort!
Matthias