[EÜR] Kfz: Anschaffungskosten vs. Listenneupreis

Hallo,

mal angenommen jemand bestellt sich ein KFZ und hat es auch anbezahlt.
Beim Transport vom Werk zum Händler geht das KFZ defekt.
Nun bietet der Konzern ein wesentlich besseres KFZ gleichen Types(Sagen wir Listenpreis etwa 30-40% mehr zu den gleichen Konditionen an.

Was zählt den dann nun für die Steuer. Der reel gezahlte Preis des KFZ oder der listenpreis des Fahrzeuges?

Hallo,

für die Afa für das Fahrzeug sind die tatsächlich entstandenen Anschaffungskosten maßgeblich, für die 1%-Regelung für die Privatnutzung immer der Bruttolistenpreis, wenn kein Fahrtenbuch geführt wird.
Klingt komisch, ist nach dem Wortlaut des Gesetzes aber so. Eine andere Berücksichtigung dieses Spezialfalles ist mir, zumindest als gesetzliche Vorschirft, nicht bekannt. Man kann aber bestimmt mit dem zuständigen Veranlagungsbeamten / Betriebsprüfer drüber reden.

Gruß,
Markus

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hi,

über was willst du denn mit dem prüfer reden ?

es gilt listenpreis - die AK sind wurscht - ist ja auch sinn der sache, damit eine einheitliche regelung gefunden werden kann und nicht getrickst wird

man stelle sich vor, eine fa. kauft 10 pkw - der autohändler kassiert nur für 9 und das 10. geht als rabatt so raus - jetzt rate mal, wer dieses 10. fahrzeug dann privat nutzt -> AK 0,00…

gruß inder

[Alg] Der steuerliche Basar
Hi !

über was willst du denn mit dem prüfer reden ?

Im Anschluss an Betriebsprüfungen ist man immer wieder überrascht, welche Regelungen auch abseits des Gesetzes gefunden werden können. Sehr interessant ist es auch immer, wenn ein „kleiner Krauter“ vorher alles selbst gemacht hatte, mit dem Finanzamt auch oft gesprochen hat und dann zu einem Berater kommt. Da kann der Berater wiederum nur Augen machen, welche „Vereinbarungen“ der Krauter und sein Sachbearbeiter finden konnten.

BARUL76

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Ich habe selbst auch schon privat zwei mal beim Finanzamt nachgefragt und da wirde mri sehr kompetent und komplett geholfen.
Habe heute noch einen dicken Steuerbonus *fg* dadurch.

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…wirst du mit dem bonus nach anderen steuersätzen veranlagt :wink:

gruß inder

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Nein natürlich nicht,
aber ich konnte alles was irgendwie mit meiner Meisterschule oder Weiterbildungen zu tun hatte absetzen und dadurch einen Steuerbonus für die nächsten Jahre. Ein Steuerberater meinte schon, so hat er das noch nie gesehen.

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Hallo Zoomi!

nichts für ungut, aber ich lach mich gerade schlapp!!! *lol* *feix* ich weiss ja nicht, wer dich hier verar***t hat, aber ich habe unzählige meister in spe gehabt und deren ausgaben (sämtliche) als voraus-betriebsausgaben in ansatz gebracht und steuern im laufenden jahr sparen lassen. wer sich hier erstaunt zeigt, ob steuerberater oder finanzamtsmensch, ist das nur, um dich von deiner überzeugung etwas großartiges getan zu haben nicht zu enttäuschen!

Tschöööö…

showbee

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Oh :frowning:
waren aber keine voraus betreibsausgaben sondern sind alle privat drauf. Glaub Ausbildungs oder Weiterbildungskosten. Sogar die Fahrtkosten zur Schule etc.