Hallo zusammen,
gesetzt den Fall,
ein Kleinunternehmer (K) in DLand erbringt für einen nicht-Kleinunternehmer (nK) auch in D
eine elektronische Dienstleistung (Werbung in Homepage).
K soll von nK einem Gutschein eines online Buchhändlers (A) als Entgelt bzw. statt Gutschrift erhalten.
Gibt K den Gutschein wie auch seine durch Rechnungen erhaltenen Beträge in seine EÜR ein? - obwohl K damit später z. B. Bücher mit 7% MwSt kauft.
Muss K dem nK mitteilen, dass er KU ist?
Habe ich zu diesem fiktiven Fall sonst noch was übersehen, bzw. zu fragen vergessen?
Gruß JoKu