Hallo,
ich dachte immer es wäre vorab zu prüfen, ob das ganze aus
„spass an der freude“ mit eben hobbycharakter o.ä. erfolgt
ja, das ist der Prüfungsschritt davor:also
Wenn jemand ein eindeutiges Hobby betreibt, z.B. Malerei, Tiffaniemalerei, Briefmarkenhandel, Pferdezucht, etc. dann gelten sofort strenge Maßstäbe. Er muss gleich nachweisen, dass das nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird. Meist werden die Veranlagungen jedoch trotzdem vorläufig mit Verlusten anerkannt…Was dann zu Ärger führt, wenn sich nach so etwa 5 Jahren herausstellt, dass sich doch keine Gewinne ergeben, und rückwirkend geändert wird.
Etwas anderes sind Gewerbebetriebe, die bei anderen oft der einzige Broterwerb sind, also echte Betriebe, z.B. Getränkehandel, Rechtsanwaltsbüro (beides Beispiele aus der Rechtsprechung, Rechtsanwaltsbüro ist § 18 
Da werden Verluste zunächst ohne wenn und aber anerkannt. Erst wenn 7 Jahre mit Verlusten eingereicht wurden, kommt der Sachbearbeiter ins Grübeln.
ODER
gänzlich nur wirtschaftliche interessen dahinterstehen:
nach deinen ausführungen wäre folgender fall nicht
anzuerkennen:
ein ing. mietet eine halle und kauft 5 maschinen um
hosenknöpfe herzustellen - er stellt sich dabei nicht
sonderlich geschickt an und macht 3 jahre lang verluste, bevor
er wieder schließt - wenn nun der SB beim FA feststellt, dass
hier nicht unter besonders sorgfältiger
betriebswirtschaftlicher vorgehensweise gewirtschaftet wurde,
sollen die verluste nicht anerkannt werden
nee, das wollte ich nicht ausdrücken, sondern dass, falls der Fall auf Liebhaberei geprüft wird und einige Indizien vorliegen, dass das abzulehnen wäre, die Verluste doch noch anerkannt werden, wenn eine Betriebsaufgabe erklärt wurde. Überspitzt formuliert, 2 Jahre kann man einen Wackelbetrieb durchbekommen, wenn man im 3. Jahr aufgibt.
Betriebswirtschaftliche Grundsätze sind ein dehnbarer Begriff. Der Sachbearbeiter hat das nicht genau gelernt. Er stellt nur dauernde Verluste fest. Dann fragt er sich, wie diese zustandegekommen sind: Zimmer im eigenen Haus, Kosten sind vorher auch schon angefallen, PKW für die „gewerbetreibende“ Gattin, Beschäftigungsfeld für ebendiese, Interessengebiet mit Möglichkeit Kongresse oder Ausstellungen zu besuchen, Fortbildungskosten allgemein, Ehemann gut verdienend, hohe Materialkosten im Vergleich zu den Erlösen, also Arbeit auf Halde (z.B. viele „unverkäufliche“ Bilder) etc.
Aus dem ganzen ergibt sich ein Gesamtbild und die Entscheidung, ob es steuerlich anzuerkennen ist.
Ich hoffe, ich konnte es jetzt etwas genauer darstellen.
Schöne Grüße
C.