[EÜR] Kürzung Kfz-Kosten auf Entfernungs-Pauschale

Hallo

ich bräuchte Euren Rat:

Folgendes Zitat habe ich beim Googeln gefunden:
„Monatlich 0,03% vom Bruttolistenpreis mit der Anzahl der Entfernungskilometer und Monate multiplizieren. Dieser Betrag gilt als Kosten für Fahrten Wohnung und Betrieb. Höchstens abziehbar ist die Entfernungspauschale. Sollten die pauschal ermittlten Kosten höher sein, ist der Mehrbetrag nicht abziehbare Betriebsausgabe“.

ich würde gerne wissen, ob ich es soweit richtig verstanden habe:

x = 0,03% * BLP * __km
y = Entfernungspauschale (0,3€ / km)
es gilt:
y - x = |nicht abziehbare Betriebsausgabe|
y

Auf den ersten Blick dürfte das korrekt sein.

Ansonsten mal in Gesetz schauen, § 4 (5) Nr. 6 EStG.

http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__4.html

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