[EÜR] Kürzung Tagegeld bei Reisen vom Unternehmer?

Unternehmer X führt eine Geschäftreise durch.
Hierbei übernachtet er bei einem/r Bekannten und kann daher auch keine Übernachtungskosten (auch nicht pauschal) geltend machen - Im Gegensatz zu seinem Angestellten Y, dem er in so einem Fall die Übernachtung pauschal vergüten darf.

Bis hierher korrekt?

Nun weiter:
Unternehmer X kann aber die Verpflegungskosten pauschal für sich geltend machen und sich quasi selbst auszahlen.
Muß er dabei die Kürzung für Frühstück vornehmen?

Muß er dies in einem solchen Fall auch für Arbeitnehmen Y tun?

Wir setzen voraus, daß es sich um eine eindeutige und belegbare Geschäftreise und nicht in erster Linie um einen Besuch der/s Bekannten handelt.

Servus,

Muß er dabei die Kürzung für Frühstück vornehmen?

Muß er dies in einem solchen Fall auch für Arbeitnehmen Y tun?

Nein. Genausowenig wie bei der zweifelsfrei ohne Frühstück stattgefundenen Hotelübernachtung.

Die Kürzung für das Frühstück soll ja bloß berücksichtigen, daß bei einer Hotelübernachtung bereits ein Frühstück zugeflossen ist, welches dann nicht mehr gleichzeitig Verpflegungsaufwand ausmachen kann.

Bei der beschriebenen Übernachtung gibts weder im AG-Fall (Null) noch im AN-Fall (Pauschale für die Übernachtung) ein Frühstück, das bereits durch den AG bezahlt worden wäre. Also auch keine Kürzung der Pauschale für MAV.

Schöne Grüße

MM