Hallo zusammen,
gesetzt den Fall, ein Laptop für ca. 600 € wird im Juni 2010 gekauft und dann über 36 Monate abgeschrieben.
Jetzt Januar 2011 werde eine externe USB-Festplatte für ca. 60 € zur Datensicherung gekauft.
Wohin in einer EÜR (Kleinunternehmer) muss diese Festplatte? :
Über die Restlaufzeit des Laptops mit abschreiben,
oder
sofortige Ausgabe?
Beste Grüße von
JoKu