EÜR: Laptop abschreiben, ext. Festplatte dazu

Hallo zusammen,

gesetzt den Fall, ein Laptop für ca. 600 € wird im Juni 2010 gekauft und dann über 36 Monate abgeschrieben.
Jetzt Januar 2011 werde eine externe USB-Festplatte für ca. 60 € zur Datensicherung gekauft.

Wohin in einer EÜR (Kleinunternehmer) muss diese Festplatte? :
Über die Restlaufzeit des Laptops mit abschreiben,
oder
sofortige Ausgabe?

Beste Grüße von
JoKu

H 6.13 EStR
Hallo,

H 6.13 EStR besagt, dass „Peripheriegeräte einer PC-Anlage“ zwar nicht selbständig nutzbar sind, ergänzt aber explizit „dies gilt nicht für so genannte Kombinations-Geräte und für externe Datenspeicher (>BFH vom 19.2.2004 - BStBl II S. 958)“.

Die externe Festplatte (kann ja an mehreren PCs betrieben werden) kann also sofort oder auf ihre eigene Nutzungsdauer verteilt (da eigenständiges Wirtschaftsgut) abgeschrieben werden.

Viele Grüße
Frank

Danke für die Information!

„… dies gilt nicht für so genannte Kombinations-Geräte …“.

Was wäre das z. B.?

Viele Grüße
JoKu

Servus,

das sind diese Geräte, mit denen man Drucken, Scannen und Faxen kann.

Schöne Grüße

MM

Und interne Festplatte?
Guten Tag,

wie sähe es aus wenn anstelle einer externen Platte für einen Computer im Sammelposten-Abschreibungspool des Vorjahres jetzt eine zweite interne Festplatte oder ein anderes nicht eigenständiges Zubehörteil gekauft wird?

Reparatur-Sofortaufwand ist das wahrscheinlich nicht. Es wird nichts ersetzt, sondern es ist ein zusätzliches Teil.

Teilt dieser Kauf dann das Schicksal des Hauptgerätes und kommt in den Sammelposten des aktuellen Jahres, oder wird es anders abgeschrieben?

Ein schönes Wochenende,
C.

Eine interne Festplatte erhöht die Anschaffungskosten des PC und kann nicht als eigenständiges Gerät abgeschrieben werden.
VG
e

Eine interne Festplatte erhöht die Anschaffungskosten des PC
und kann nicht als eigenständiges Gerät abgeschrieben werden.

Hmmm, und wie funktioniert das praktisch,
wenn der PC bereits im zweiten Jahr seiner Abschreibung ist?

Gruß JK

R 7.4 Abs. 9 EStR
Hi Joku,
der Kaufpreis der internen Festplatte wird zum Restwert des PC addiert und über die Restnutzungsdauer abgeschrieben. Die Restnutzungsdauer wird unter Berücksichtigung der Beschaffenheit des Wirtschaftsguts neu geschätzt. Die nachträgliche Anschaffung gilt dabei als zu Beginn des Jahres getätigt.
VG
e

Bei Sammelposten?
Guten Tag,

aber wie kann denn bei einem PC, der sich im Sammelposten-Pool eines Vorjahres befindet, die Restnutzungsdauer neu geschätzt werden, der Pool muss doch unabhängig von Änderungen die 5 Jahre gleichmäßig abgeschrieben werden?

Oder wird das neue Teil dann in den Sammelposten-Pool des laufenden Jahres eingefügt?

Schönes Wochenende,
C.

Auch bei Sammelposten
Hi,

ver***… Ich habe das mit dem Sammelposten überlesen, aber es wird dann genauso behandelt, nur dass die „Nutzungsdauer“ nicht neu geschätzt wird. Der Wert des Sammelpostens erhöht sich im Jahr der nachträglichen Anschaffung nicht im Jahr der Bildung des Sammelpostens.

VG
e

Guten Tag,

damit ich das nicht falsch verstehe, der Wert des Sammelpostens mit dem PC erhöht sich?

Also zum Beispiel wird der PC in 2009 gekauft, der Sammelposten mit allen anderen Inhalten hat für 2009 eine Höhe von 1000 Euro. Davon wird Ende 2009 1/5 abgeschrieben und Ende 2010 nochmal 1/5, es bleiben noch 600 Euro Resthöhe.

In 2011 wird die interne Festplatte für 100 Euro gekauft.

Dann werden die 100 Euro auf die 600 Euro gerechnet, und der Wert des Sammelpostens für 2009 ist auf einmal 700 Euro und die jährlichen Restabschreibungen darauf dann jeweils noch 1/3 von 700 Euro?

Schönes Wochenende,
C.

So isses :wink:

AVEÜR?
Guten Tag,

danke sehr - das ist ja nicht ganz unkompliziert.

Nun wie wird das aber in die Anlage AVEÜR eingetragen, denn für Sammelposten ist dort die Spalte Zugänge nicht ausfüllbar?

Schönes Wochenende,
C.

Nun wie wird das aber in die Anlage AVEÜR eingetragen, denn
für Sammelposten ist dort die Spalte Zugänge nicht ausfüllbar?

Einfach mit dem Wert, der am Ende des Jahres ermittelt wurde. Wenn das FA nachfragt, Rechnung mit Erläuterung einreichen.

VG
e

Finanzamt neugierig machen
Guten Tag,

aha, das scheint mir dann das Finanzamt geradewegs zu Nachfragen auffordern, wenn sich der Wert zwischen den Jahren plötzlich erhöht.

Aber wenn das der richtige Rechenweg ist, dann muss es wohl so sein.

Danke sehr,
schönes Wochenende,
C.