gesetzt den Fall, ein Laptop für ca. 600 € wird im Juni 2010 gekauft und dann über 36 Monate abgeschrieben.
Jetzt Januar 2011 werde eine externe USB-Festplatte für ca. 60 € zur Datensicherung gekauft.
Wohin in einer EÜR (Kleinunternehmer) muss diese Festplatte? :
Über die Restlaufzeit des Laptops mit abschreiben,
oder
sofortige Ausgabe?
H 6.13 EStR besagt, dass „Peripheriegeräte einer PC-Anlage“ zwar nicht selbständig nutzbar sind, ergänzt aber explizit „dies gilt nicht für so genannte Kombinations-Geräte und für externe Datenspeicher (>BFH vom 19.2.2004 - BStBl II S. 958)“.
Die externe Festplatte (kann ja an mehreren PCs betrieben werden) kann also sofort oder auf ihre eigene Nutzungsdauer verteilt (da eigenständiges Wirtschaftsgut) abgeschrieben werden.
wie sähe es aus wenn anstelle einer externen Platte für einen Computer im Sammelposten-Abschreibungspool des Vorjahres jetzt eine zweite interne Festplatte oder ein anderes nicht eigenständiges Zubehörteil gekauft wird?
Reparatur-Sofortaufwand ist das wahrscheinlich nicht. Es wird nichts ersetzt, sondern es ist ein zusätzliches Teil.
Teilt dieser Kauf dann das Schicksal des Hauptgerätes und kommt in den Sammelposten des aktuellen Jahres, oder wird es anders abgeschrieben?
R 7.4 Abs. 9 EStR
Hi Joku,
der Kaufpreis der internen Festplatte wird zum Restwert des PC addiert und über die Restnutzungsdauer abgeschrieben. Die Restnutzungsdauer wird unter Berücksichtigung der Beschaffenheit des Wirtschaftsguts neu geschätzt. Die nachträgliche Anschaffung gilt dabei als zu Beginn des Jahres getätigt.
VG
e
aber wie kann denn bei einem PC, der sich im Sammelposten-Pool eines Vorjahres befindet, die Restnutzungsdauer neu geschätzt werden, der Pool muss doch unabhängig von Änderungen die 5 Jahre gleichmäßig abgeschrieben werden?
Oder wird das neue Teil dann in den Sammelposten-Pool des laufenden Jahres eingefügt?
ver***… Ich habe das mit dem Sammelposten überlesen, aber es wird dann genauso behandelt, nur dass die „Nutzungsdauer“ nicht neu geschätzt wird. Der Wert des Sammelpostens erhöht sich im Jahr der nachträglichen Anschaffung nicht im Jahr der Bildung des Sammelpostens.
damit ich das nicht falsch verstehe, der Wert des Sammelpostens mit dem PC erhöht sich?
Also zum Beispiel wird der PC in 2009 gekauft, der Sammelposten mit allen anderen Inhalten hat für 2009 eine Höhe von 1000 Euro. Davon wird Ende 2009 1/5 abgeschrieben und Ende 2010 nochmal 1/5, es bleiben noch 600 Euro Resthöhe.
In 2011 wird die interne Festplatte für 100 Euro gekauft.
Dann werden die 100 Euro auf die 600 Euro gerechnet, und der Wert des Sammelpostens für 2009 ist auf einmal 700 Euro und die jährlichen Restabschreibungen darauf dann jeweils noch 1/3 von 700 Euro?