gesetzt den Fall, eine bisher-Hausfrau beginnt ab 1.1.2011 eine selbstständige Tätigkeit (Gewerbe oder freiberufliche Tätigkeit).
Sie habe im März 2010 des Vorjahres einen Laptop plus nicht selbstständig nutzbarem Zubehör für netto > 410 € gekauft und nutzt ihn ab Januar zu z. B. 30% für die Selbstständigkeit.
Frage 1:
Wie wird diese Nutzung korrekt in einer EÜR „eingebaut“?
Frage 2:
Wie wäre es, wenn der Laptop zwischen 150 € und 410 € gekostet hätte (Pool-Abschreibung)?
Guten Tag, man würde in diesem Fall 30% der Abschreibung, auf drei Jahre verteilt als Betriebsausgaben berücksichtigen, bei Nutzung über 50% den Laptop ins Betriebsvermögen einlegen und dort weiter abschreiben. Ich würde aber niemandem Raten, der selbständig ist, seine Steuererklärung selbst zu erstellen, zu fehleranfällig, auch auf Seiten der Finanzämter!!!