Hallo zusammen,
gesetzt den Fall, eine bisher-Hausfrau beginnt ab 1.1.2011 eine selbstständige Tätigkeit (Gewerbe oder freiberufliche Tätigkeit).
Sie habe im März 2010 des Vorjahres einen Laptop plus nicht selbstständig nutzbarem Zubehör für netto > 410 € gekauft und nutzt ihn ab Januar zu z. B. 30% für die Selbstständigkeit.
Frage 1:
Wie wird diese Nutzung korrekt in einer EÜR „eingebaut“?
Frage 2:
Wie wäre es, wenn der Laptop zwischen 150 € und 410 € gekostet hätte (Pool-Abschreibung)?
Grüßle JK