EÜR: Laptop einbringen

Hallo zusammen,

gesetzt den Fall, eine bisher-Hausfrau beginnt ab 1.1.2011 eine selbstständige Tätigkeit (Gewerbe oder freiberufliche Tätigkeit).
Sie habe im März 2010 des Vorjahres einen Laptop plus nicht selbstständig nutzbarem Zubehör für netto > 410 € gekauft und nutzt ihn ab Januar zu z. B. 30% für die Selbstständigkeit.

Frage 1:
Wie wird diese Nutzung korrekt in einer EÜR „eingebaut“?

Frage 2:
Wie wäre es, wenn der Laptop zwischen 150 € und 410 € gekostet hätte (Pool-Abschreibung)?

Grüßle JK

Guten Tag, man würde in diesem Fall 30% der Abschreibung, auf drei Jahre verteilt als Betriebsausgaben berücksichtigen, bei Nutzung über 50% den Laptop ins Betriebsvermögen einlegen und dort weiter abschreiben. Ich würde aber niemandem Raten, der selbständig ist, seine Steuererklärung selbst zu erstellen, zu fehleranfällig, auch auf Seiten der Finanzämter!!!

Hi,

Ich würde aber niemandem Raten, der
selbständig ist, seine Steuererklärung selbst zu erstellen, zu
fehleranfällig, auch auf Seiten der Finanzämter!!!

MAg sein; aber es geht in diesem Beispiel nur um wenig Umsatz (100 -200 €/Monat) und um sehr wenig Gewinn (