[EÜR] Minimalanforderungen an Kleinbetragrechnung

Ein Gewerbetreibender hat einige Dienstleistungen zu jeweils z.B. ca. 10 Euro erbracht (also Kleinbeträgen unter 100 Euro), die Kunden wünschen keine Rechnung. Wie kann mit geringsten Aufwand eine ordnungsgemäße Verbuchung stattfinden? Genügt es diese in einer Exceltabelle zusammenzufassen, jede Zeile könnte dann für eine Dienstleistung stehen mit Betrag und Datum? Oder ist es erforderlich für jede erbrachte Leistung eine getrennte Rechnung zu erstellen?

Gruß,
Rudolf

Oder ist es erforderlich für jede erbrachte Leistung
eine getrennte Rechnung zu erstellen?

Hallo,

die Stellung der Rechnung (also Druck des Papieres) hat
erstmal nichts mit der Aufzeichnung zu tun.

Nach http://www.gesetze-im-internet.de/ustdv_1980/__63.html

müssen die Entgelte, also jeder einzelne Umsatz aufgezeichnet
werden.

Mfg vom

showbee

Wie wär’s, wenn ein kleiner Quittungsblock im Schreibwarengeschäft gekauft wird?
Der Kunde hat dann eine unterschreibene Quittung und kann sicher sein, dass er nicht nochmal zur Kasse gebeten wird;
Der Aussteller der Quittung hat einen Beleg, der für die Buchhaltuung und andere Auswertungen benutzt werden kann.

Gruß,
JOKu

Dann könnte jemand tatsächlich alle Leistungen in einer Exceltabelle zusammenfassen und bei einer Prüfung aus der Schublade ziehen. Das klingt sehr praktisch.

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