EÜR mit Rechenfehler bereits abgegeben, was nun?

Hallo zusammen,

mal angenommen jemand hätte seine EÜR für 2006 bereits abgegeben und seinen vorl. Steuerbescheid erhalten und dann jetzt festgestellt, dass der in der EÜR angegebene Betrag gar nicht mit der Realität übereinstimmt, was würdet ihr dann empfehlen zu tun?

Also es ginge nur um einen Betrag von 35€ und es ist unerklärlich, wie sich der Fehler eingeschlichen hat, aber wie gesagt, die EÜR ist bereits durch.

Sollte man das ganze einfach auf sich beruhen lassen und erst bei einer Betriebsprüfung darauf ansprechen oder haltet ihr es für klüger zum Finanzamt zu rennen und auf die 35€ anzusprechen, auf die Gefahr hin, dass sie einen danach für ungenau halten und erst recht jemanden vorbeischicken?

Vielen Dank für die Ratschläge,

yummi

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Hi Yummi,

also wegen 35 Euro gleich eine „Selbstanzeige“ (wegen Steuerhinterziehung?) zu machen, halte ich für weit übertrieben.
Wenn ein Rechenfehler in der EÜ war, der einen um 35 Euro zu niedrigen Gewinn bewirkte, würde ich halt dem FA die korrigierte EÜ zusenden und den Sachberabeiter im FA fragen, ob wegen dieser geringen Summe eine Neufestsetzung der Steuer für 2006 erfolgen muss.
Grundsätzlich würde ich überhaupt erst mal mit dem Mann vom FA telefonieren.
Gruß
BT