Hallo zusammen,
Ein selbstständiger IT Berater überlegen, ob er sich ein Motorrad anschaffen soll. Da er kein Auto hat, wird ich wohl das Motorrad nutzen, um zum Kunden zu kommen.
Ist es theoretisch möglich, dass Motorrad dann als Geschäftsausgabe (Investition - vergleichbar mit einem Geschäftswagen) von der EK-Steuer abzusetzen?
Wahrscheinlich ist es dem FA schwer zu beweisen, dass das Motorrad tatsächlich nur geschäftlich genutzt wird, da es wohl gemeinhin in Deutschland nur als Sport-und Freizeitgerät angesehnen wird.
Hat jemand eine Anwort?
Gruss Slvo