[EÜR] Motorrad als Geschäftsausgabe abschreiben?

Hallo zusammen,

Ein selbstständiger IT Berater überlegen, ob er sich ein Motorrad anschaffen soll. Da er kein Auto hat, wird ich wohl das Motorrad nutzen, um zum Kunden zu kommen.
Ist es theoretisch möglich, dass Motorrad dann als Geschäftsausgabe (Investition - vergleichbar mit einem Geschäftswagen) von der EK-Steuer abzusetzen?
Wahrscheinlich ist es dem FA schwer zu beweisen, dass das Motorrad tatsächlich nur geschäftlich genutzt wird, da es wohl gemeinhin in Deutschland nur als Sport-und Freizeitgerät angesehnen wird.

Hat jemand eine Anwort?

Gruss Slvo

Hat jemand eine Anwort?

Hi,

komisch geguckt wird ggf. schon, wenn es ein Custom-Bike von Harley ist.
Standard-Motorrad ist i.d.R. kein Problem, gerade wenn wie hier kein PKW
vorhanden. Fahrtenbuch ist wärmstens zu empfehlen.

mfg vom

showbee

Showbee,

wenn das, wie du sagst i.d.R. kein Problem ist wieso dann ein Fahrtenbuch?
Wenn man einen Geschäftswagen abschreibt kriegt man doch auch erst ein Fahrtenbuch auferlegt, wenn es Unstimmigkeiten und Verdachtsmomente vonseiten des FA gibt.

Gruss Salvo

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Wenn man einen Geschäftswagen abschreibt kriegt man doch auch
erst ein Fahrtenbuch auferlegt, wenn es Unstimmigkeiten und
Verdachtsmomente vonseiten des FA gibt.

hi,

nein, das ist quatsch. fahrtenbuch sollte geführt werden, weil nach
neuer regelung im gesetz, eine 1% regelung (zum geldwerten vorteil)
nur noch möglich ist, wenn notwendiges betriebsvermögen vorliegt. bei
einem bike wird das FA sagen, nix notwendiges, weil keine 50%ige
berufliche nutzung, womit es tendenziell auch recht hat. insoweit ist
der steuerpflichtige gut drann, bei 10-50%iger beruflicher nutzung,
wenigstens diese anteiligen kosten anzusetzen. und fahrtenbuch ist ja
auch kein beinbruch, oder sollen mit dem bike etwa 20.000km p.a.
gehobelt werden???

mfg vom

showbee

[MOD] Komplettzitat gelöscht

Hi,

ok wie läuft das dann in der Praxis ab? X kauft sich ein Motorrad im September 2006 für 10.000 EUR. Ab dann führt X brav ein Fahrtenbuch, woraus hervorgeht, dass er von September bis Dezember 2006 das Bike 30% geschäftlich und 70% privat nutzt.
Die Steuererklärung für 2006 macht X dann im Mai 2007.

Die Preisfrage heisst: Welchen Betrag kann X im Jahr 2006 vom Anschaffungspreis seines Motorrad bei der Steuer geltend machen?
Ich würde so rechnen:
Ein Motorrad wird 6 Jahre (linear) abgeschrieben - macht 10.000 EUR/6 = 1.667 EUR pro Jahr. 1.667 EUR * 30% = ca. 500 EUR.

Ist das so korrekt oder ist das ne Miclhmädchenrechnung?

Gruss Salvo

Die Preisfrage heisst: Welchen Betrag kann X im Jahr 2006 vom
Anschaffungspreis seines Motorrad bei der Steuer geltend
machen?
Ich würde so rechnen:
Ein Motorrad wird 6 Jahre (linear) abgeschrieben - macht
10.000 EUR/6 = 1.667 EUR pro Jahr. 1.667 EUR * 30% = ca. 500
EUR.

Hi,

faktisch korrekt. Aber technisch gehts anders. Das Kfz (ob PKW/KRAD)
wird Betriebsvermögen und aktiviert. Als Betriebsausgaben werden VOLL
gebucht die Abschreibung, Steuern, Versicherung, Sprit, Reparatur
etc. pp.

Der Privatanteil lt. Fahrtenbuch führt dann im zweiten Schritt zu
einer Gewinnerhöhung (fiktive Betriebseinnahme). Also werden die
gesamten Gewinnmindernden Ausgaben saldiert und mit dem %Anteil
Privat multipliziert. Das Ergebnis ist die unentgeltliche sonstige
Leistung. Diese ist teilweise sogar umsatzsteuerpflichtig (weil man
ja auch Vorsteuerabzug geltend gemacht hat).

Mfg vom

showbee

[MOD] Komplettzitat gelöscht

Danke. Bist wohl vom Fach…

Hi !

Ein Motorrad wird 6 Jahre (linear) abgeschrieben - macht
10.000 EUR/6 = 1.667 EUR pro Jahr. 1.667 EUR * 30% = ca. 500
EUR.

Zur Technik, wie die Ausgaben und die Privatnutzung zu erfassen sin, hat showbee ja bereits vorgetragen. Wollte nur noch darauf hinweisen, dass im ersten und im letzten Jahr der Abschreibung nicht die Abschreibung für das komplette Jahr sondern zeitanteilig (Monate) zu rechnen ist.

Wenn das Motorrad also über 72 Monate abgeschrieben werden soll und im Jahr 2006 nur 4 Monate genutzt wird, dann sind also als Abschreibung 4/72-tel von € 10.000,00 = 555,55 zu erfassen. Als Privatnutzung wären dann davon wieder 70% = 388,88 als Einnahme zu erfassen.

BARUL76

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