Hallo,
ein Klein-Unternehmer hat seine Steuererklärung mitsamt EÜR für 2003 eingereicht. Nun stellt der Unternehmer falsche Aufstellungen in der EÜR fest (KFZ im Betriebsvermögen, trotz Nutzung
Hallo,
ein Klein-Unternehmer hat seine Steuererklärung mitsamt EÜR für 2003 eingereicht. Nun stellt der Unternehmer falsche Aufstellungen in der EÜR fest (KFZ im Betriebsvermögen, trotz Nutzung
Hallo!
Nach neuester Rechtsprechung kann das Kfz auch in diesem Fall als (gewillkürtes) Betriebsvermögen behandelt werden, so dass sich eine Änderung erübrigt.
Ciao!
Nemo
Danke für den Tip!
wenn man das KFZ im Privatvermögen belassen will (wg. USt und Veräußerungsgewinn), ist eine nachträgliche Änderung möglich?
Gruß
Ulf
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo!
Einspruchsfrist abgelaufen?
-> Nein = Änderung auf Antrag möglich
Bescheid unter Vorbehalt der Nachprüfung § 164 AO?
-> Änderung möglich.
Bescheid ohne Vorbehalt der Nachprüfung?
-> keine abweichende Wahlrechtsausübung §7g EStG (Ansparabschreibung) möglich
-> Fehlerberichtigung wegen Verschuldens nur steuererhöhend aufgrund nachträglich bekannt gewordener („neuer“) Tatsachen §173 AO. Keine Rechtsfehlerkompensation § 177 AO, da abweichende Wahlrechtsausübung kein Rechtsfehler.
Ciao!
Nemo