Hallo zusammen,
in einer EÜR werden bei den Einnahmen das Netto und auch die dafür vereinnahmte USt gerechnet.
Bei den Ausgaben ebenso Netto plus USt.
Aber wo in den Gesetzen (EStG?) steht eigentlich, dass die USt mitgezählt werden muss?
Letztlich wird sie ja doch ans FA abgeliefert bzw. von ihm erstattet; und selbst Differenzen am Jahresende gleichen sich m. E. auf die Dauer aus.
Grüßle
JK