EÜR: Netto plus USt

Hallo zusammen,

in einer EÜR werden bei den Einnahmen das Netto und auch die dafür vereinnahmte USt gerechnet.

Bei den Ausgaben ebenso Netto plus USt.

Aber wo in den Gesetzen (EStG?) steht eigentlich, dass die USt mitgezählt werden muss?
Letztlich wird sie ja doch ans FA abgeliefert bzw. von ihm erstattet; und selbst Differenzen am Jahresende gleichen sich m. E. auf die Dauer aus.

Grüßle
JK

Aber wo in den Gesetzen (EStG?) steht eigentlich, daß die
USt mitgezählt werden muß?

Das steht in § 4 Abs. 3 EStG.

Letztlich wird sie ja doch ans FA abgeliefert bzw. von ihm
erstattet; und selbst Differenzen am Jahresende gleichen sich
m. E. auf die Dauer aus.

Ja, das stimmt. Spätestens bei Betriebsaufgabe ist zur Bilanzierung zu wechseln, da werden sich die USt-Differenzen aufheben.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

Aber wo in den Gesetzen (EStG?) steht eigentlich, daß die
USt mitgezählt werden muß?

Das steht in § 4 Abs. 3 EStG.

Hmm, aus welcher der dortigen Formulierungen kann das ein nicht-Gesetzes-Lesekundiger ersehen? *grübel*

Mit freundlichen Grüßen
JoKu

Hmm, aus welcher der dortigen Formulierungen kann das ein
nicht-Gesetzes-Lesekundiger ersehen? *grübel*

Hallo Joku,

Satz 1: Betriebseinnahmen abzüglich Betriebsausgaben.

Einnahmen sind brutto, da die USt mitgezahlt wurde. Gleiches gilt für die Ausgaben.

Eine zusätzliche Erläuterung steht, glaube ich, in den EStRL. Z. B., daß die Kredite keine Einnahmen bzw. Ausgaben darstellen.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald