joku
21. Februar 2011 um 16:19
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Hallo zusammen,
in einer EÜR werden bei den Einnahmen das Netto und auch die dafür vereinnahmte USt gerechnet.
Bei den Ausgaben ebenso Netto plus USt.
Aber wo in den Gesetzen (EStG?) steht eigentlich, dass die USt mitgezählt werden muss?
Letztlich wird sie ja doch ans FA abgeliefert bzw. von ihm erstattet; und selbst Differenzen am Jahresende gleichen sich m. E. auf die Dauer aus.
Grüßle
JK
StBAnw
21. Februar 2011 um 17:11
2
Aber wo in den Gesetzen (EStG?) steht eigentlich, daß die
USt mitgezählt werden muß?
Das steht in § 4 Abs. 3 EStG .
Letztlich wird sie ja doch ans FA abgeliefert bzw. von ihm
erstattet; und selbst Differenzen am Jahresende gleichen sich
m. E. auf die Dauer aus.
Ja, das stimmt. Spätestens bei Betriebsaufgabe ist zur Bilanzierung zu wechseln, da werden sich die USt-Differenzen aufheben.
Mit freundlichen Grüßen
Ronald
joku
21. Februar 2011 um 19:37
3
Aber wo in den Gesetzen (EStG?) steht eigentlich, daß die
USt mitgezählt werden muß?
Das steht in § 4 Abs. 3 EStG .
Hmm, aus welcher der dortigen Formulierungen kann das ein nicht-Gesetzes-Lesekundiger ersehen? *grübel*
Mit freundlichen Grüßen
JoKu
StBAnw
21. Februar 2011 um 20:13
4
Hmm, aus welcher der dortigen Formulierungen kann das ein
nicht-Gesetzes-Lesekundiger ersehen? *grübel*
Hallo Joku,
Satz 1: Betriebseinnahmen abzüglich Betriebsausgaben .
Einnahmen sind brutto, da die USt mitgezahlt wurde. Gleiches gilt für die Ausgaben.
Eine zusätzliche Erläuterung steht, glaube ich, in den EStRL. Z. B., daß die Kredite keine Einnahmen bzw. Ausgaben darstellen.
Mit freundlichen Grüßen
Ronald