EÜR oder Bilanzierung

Liebe/-r Experte/-in,

ich bin Handelsvertreter und habe bis jetzt eine normale EÜR gemacht.
Ist es richtig, dass es ein Wahlrecht EÜR oder Bilanzierung gibt wenn der Gewinn über 50.000€ geht oder ist dann grundsätzlich eine Bilanzierung vorgeschrieben?

Vielen Dank für die Hilfe

mfg

Michael

Hallo,

bei Gewerbetreibenden wird es zur Pflicht. Wenn Ihr Gewinn 2011 die 50.000 € Grenze übersteigt und Sie die Steuererklärung 2012 abgeben, können Sie frühestens 2013 zur Bilanzierung aufgefordert werden.

Hallo,

vielen Dank für die schnelle Info.

Michael