Liebe/-r Experte/-in,
ich bin Handelsvertreter und habe bis jetzt eine normale EÜR gemacht.
Ist es richtig, dass es ein Wahlrecht EÜR oder Bilanzierung gibt wenn der Gewinn über 50.000€ geht oder ist dann grundsätzlich eine Bilanzierung vorgeschrieben?
Vielen Dank für die Hilfe
mfg
Michael