[EÜR] Pkw in Betriebs- oder Privatvermögen halten?

Angenommen, ein Einzelunternehmer kauft (teilweise auf Kredit) einen Gebrauchtwagen zum Preis von 6500 €. Neuwert des Wagens liegt zwischen 13500 und 15000 Euro.

Der Anteil der betrieblichen Nutzung wird etwa 40% betragen.

Ist es unter diesen Voraussetzungen günstiger, den Wagen ins Firmenvermögen aufzunehmen oder im Privatvermögen zu belassen?

gruß inder

zumindest ertragssteuerlich…

zumindest ertragssteuerlich…

Hallo!

wieso??? Es gibt doch wohl noch das gewillkürte Betriebsvermögen! Du meinst wohl, dass bei diesem dann keine 1% Methode möglich ist, wohl aber die Fahrtenbuchmethode!

Mfg vom

showbee

öhäm, hust, ja sicher…

gruß inder

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Nun bin ich aber leider immer noch nicht schlauer…

Hallo,

nochmal etwas langsamer :wink:

Angenommen, ein Einzelunternehmer kauft (teilweise auf Kredit)
einen Gebrauchtwagen zum Preis von 6500 €. Neuwert des Wagens
liegt zwischen 13500 und 15000 Euro.

Der Anteil der betrieblichen Nutzung wird etwa 40% betragen.

aha, also kann das Fahrzeug in den Betrieb genommen werden (gewillkürtes Betriebsvermögen). Abziehbar sind dann alle Fahrzeugkosten und die Abschreibung.
Der Privatanteil Kfz kann jedoch nicht mit der 1% Regelung pauschaliert werden, da dazu die betriebliche Nutzung über 50% liegen muss.
Für Fahrzeuge mit betrieblicher Nutzung 50% und weniger ist zwingend ein Fahrtenbuch vorgeschrieben, damit der betriebliche Anteil nachgewiesen wird. Falls das nicht geführt wird, wird vom Finanzamt der private Nutzungsanteil geschätzt. Das kann durchaus bei 80/ 90% dann liegen. Es bleiben dann also nur geringe Betriebsausgaben übrig.

Deshalb kann man bei dieser Nutzung das Fahrzeug gleich im Privatvermögen lassen bzw. wenn es in den Vorjahren betrieblich war, wieder entnehmen.

Nutzt man ein privates Fahrzeug für gelegentliche betriebliche Fahrten so sind diese auch steuerlich abzugsfähig. Also fast gleicher Aufwand wie zuvor bei betrieblich beschrieben. Die Kosten können auch nach den Dienstreisepauschale =0,30€/km geschätzt werden.

Unterschiede sind hauptsächlich bei der Umsatzsteuer und bei der Versteuerung eines eventuellen Entnahmewerts zwischen Behandlung als Betriebsvermögen und Privatvermögen.

Ist es unter diesen Voraussetzungen günstiger, den Wagen ins
Firmenvermögen aufzunehmen oder im Privatvermögen zu belassen?

das sollte ein Steuerberater durchrechnen, hier im Forum können nur allgemeine Ausführungen erfolgen.

Schöne Grüße
C.