Das EÜR-Formular verlangt in der Zeile 10 eine Angabe über die Privatnutzung von zb. Telefon, betrieblichen Maschinen etc.
Wie wird so etwas verbucht?
Bei Ausgaben, die sofort als Ausgabe angesetzt werden wie beispielsweise Telefon oder Internet-Flatrate ist das wohl so:
Angefallene Nettogebühren - Privatanteil
Privatanteil ist also eine Einnahme
und die verbleibenden Nettogebühren eine Ausgabe
Nun gibt es noch die Umsatzsteuer. Sie entfiel ursprünglich natürlich auf den Gesamtgebührenbetrag. Nun stellt sich die Frage, was passiert mit der Umsatzsteuer des Privatanteils? Wird diese als Ausgabe angesetzt genau so wie der betriebliche Anteil bzw. dessen Umsatzsteuer, wird sie unter den Tisch fallen gelassen oder ist das vereinnahmte Umsatzsteuer und kommt auf die Einnahmenseite?
Nächste und verzwicktere Frage: Angenommen der Computer aus der Einleitung wird über mehrere Jahre abgeschrieben und auch hier gibt es eine Privatnutzung.
Beschaffungswert also: Nettokaufpreis - Privatanteil
Auch hier ist der Privatanteil eine Einnahme
und die verbleibende Nettokaufpreis eine Ausgabe, wobei nun dieser noch auf mehrere Jahre verteilt abgeschrieben werden muss. Hier ist natürlich die gleiche Frage wie oben mit der Umsatzsteuer zu stellen aber zudem noch:
Eigentlich müsste doch auch die private nutzung „abgeschrieben“ d.h. über mehrere Jahre verteilt werden, oder?
Dann müsste man den gesamten Nettowert erst einmal nehmen und die Abschreibungen (als ausgaben) vornehmen und sozusagen als "Einnahmen,d die prozentualen Anteile der jeweiligen Jahres-AFA ansetzen?
Ich hoffe jemand kann das ausführlich beantworten, die Literatur die online zu finden ist, schweigt zu diesem Punkt soweit ich es recherchieren konnte.