EÜR: Privateinlagen, Privatentnahmen Gewinn/Einkommen

Liebes Internet,

kann mir jemand helfen folgende Vorgänge zu verstehen?

Nehmen wir einen Einzelunternehmer (Kleingewerbe) an der im Geschäftsjahr 00 folgende Buchungen notiert:

01.01.00 Privateinlage +50€
01.01.00 Rechnung -50€
03.04.00 Produkt wird verkauft +25€
13.12.00 Produkt wird verkauft +25€

Die Buchhaltungssoftware gibt als Gewinn 0€ an. Tatsächlich liegen aber noch 50€ in der Kasse! Wem gehört dieses Geld, und wo ist es dokumentiert?

Nehmen wir weiter an, der Einzelunternehmer benötigt privat noch 50€ für Weihnachtsgeschenke. Er notiert am 21.12.00 folgenden Buchungssatz:

21.12.00 Privatentnahme -50€

Beträgt der Gewinn des Geschäftsjahre nun immer noch 0€? Wie verhält es sich mit den 50€, die der Einzelunternehmer nun für Weihnachtsgeschenke ausgegeben hat? Zählen die 50€ zu seinem Einkommen?

Kann mir das jemand erklären, bitte?
Danke schonmal.

Privateinlagen und - entnahmen verändern nur das betriebliche Kapital, wo mit gearbeitet werden kann, gehen aber nicht in die Gewinnermittlung ein.

Einfach gesagt, verhält es sich mit den 50 € so, als wenn Du einem Freund das Geld leihst und dann gibt er es Dir wieder zurück.

Mit Deinem Gewinn hat weder die Einlage von 50 €, wie auch die Entnahme der 50 € für  private  Weihnachtsgeschenke, nichts zu tun.

Anders wäre es, wenn Du für z. B. betrieblich für Geschäftspartner diverse Geschenke in Höhe von 50,-- € kaufst.

Dann wäre Dein Gewinn nicht 0, sondern Du hättest einen Verlust von 50,–.

Ich hoffe, dass ist so verständlich für Dich.

Soweit habe ich es verstanden. Vielen Dank!

Kurze Nachfrage: Muss der Einzelunternehmer die entnommenen 50€ in seiner Einkommensteuererklärung aufführen?

Ich kenne Buchführung gar nicht aus. Am besten einen Steuerberater konsultieren.

Hallo,
grundsätzlich muss zwischen der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung unterschieden werden.
Die Privateinlage betrifft die Bilanz und ist das „Startkapital“, mit dem du arbeiten kannst. Sie hat keinen Einfluss auf Gewinn oder Verlust. Das ist auch nachvollziehbar, denn wenn du Kapital in die Firma steckst, dann schaffst du ja nur eine Grundlage, mit der dann gearbeitet werden kannst. Die Entnahme für Weihnachtsgeschenke bedeutet im Umkehrschluss nur, dass das Geld wieder herausgenommen wird, so dass anschliessend kein Kapital mehr im Unternehmen ist. Damit hat die Firma aber bisher weder Gewinn noch Verlust gemacht.
Die Rechnungen sind hingegen operatives Geschäft und betreffen die Gewinn- und Verlustrechnung. Du kaufst Waren für 50 EUR und verkaufst sie für zweimal 25 EUR weiter. Das bedeutet, dass die Ware eigentlich zum gleichen Preis, zu dem sie gekauft wurde, weiterverkauft wird. Darum wird auch hier ein Gewinn von 0 ausgewiesen.
Ist das nachvollziehbar?