Folgendes Fallbeispiel: Ein Freiberufler mit einem Girokonto, das er sowohl privat für Einnahmen aus unselbstständiger Tätigkeit als auch geschäftlich benutzt, will bei der künftig verpflichtenden EÜR 2011 über Elster (>17.500 E Umsatz) seinen Privatverbrauch eingeben.
Das Elsterformular verlangt in Zeile 18 die Angabe Sonstiger Sach-Nutzungs und Leistungsentnahmen.
Schuldzinsen sind nicht angefallen.
In Zeile 78 verlangt die Plausibilitätsprüfung erneut mindestens die Entnahme einschl. Sach- Leistungs- und Nutzungsentnahmen aus Zeile 18 anzugeben, ansonsten lässt sich das Formular nicht absenden.
Eigentlich sollten zudem die Privatentnahmen hinein, die z.B. entstehen, wenn der Stpfl. Geld von seinem Geschäfts- auf sein Privatkonto überweist.
Das scheint bei einem gemischt genutzten Girokonto, auf das auch noch Gehaltszahlungen fließen, nicht zu ermitteln zu sein. Wie ist in einem solchen Fall zu verfahren, zumal keine Schuldzinsen abgezogen werden sollen?
Nur die Entnahme einschl. Sach- Leistungs- und Nutzungsentnahmen aus Zeile 18 eingeben mangels anderer Daten?
Oder
Den kompletten Gewinn des Jahres als fiktive Privatentnahme angeben?
PS: Dass sich der Freiberufler schleunigst ein Geschäftskonto zulegt, ist für die zukünftige Ausweisung der Privatentnahmen sicherlich das allerwichtigste.
Mit freundlichen Grüßen
Herr D aus B