Rechnungsdatum 31.12., Bezahlung im Januar.
Wann verrechnet ein EÜ-Rechner mit Ist-Besteuerung die Vorsteuer,
im alten Jahr oder im Januar?
Oder betrifft Ist-Besteuerung nur die MWST selbst ausgestellter Rechnungen?
Rechnungsdatum 31.12., Bezahlung im Januar.
Wann verrechnet ein EÜ-Rechner mit Ist-Besteuerung die Vorsteuer,
im alten Jahr oder im Januar?
Oder betrifft Ist-Besteuerung nur die MWST selbst ausgestellter Rechnungen?
Voraussetzungen Vorsteuerabzug
Hi !
Im § 15 UStG (http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__15.html) sind die Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug aufgelistet. In Absatz 1 NUmmer 1 läßt sich dann auch finden, dass die Rechnung VORLIEGEN muss.
Wenn die Rechnung also am 31.12. geschrieben wurde UND dem Rechnungsempfänger noch am selben Tag vorliegt, dann ist der Vorsteuerabzug zulässig.
Vorsteuerabzug ist übrigens unabhängig von der Art der Gewinnermittlung und auch unabhängig von der Art der Besteuerung der Umsätze (vereinbarte/vereinnahmte Entgelte).
BARUL76
.
Danke Barul76 für diese Antwort,
die mal wieder etwas ganz Unerwartetes für mich hervorbrachte.
(Woanders las ich nämlich, dass es für eine Rechnung, die Dezember bereits vorliegt und im Januar bezahlt wird, richtig kompliziert wird insbesondere mit einfacheren Buchführungsprogrammen, weil die Vorsteuer im Dezember gebucht werden muss und die netto Ausgabe im Januar.)
Dann wird die Vorsteuer also am einfachsten am Tage der Bezahlung verrechnet,
oder ist zwingend ein Eingangsdatum auf der Rechnung zu vermerken
und dann die Vorsteuer an genau diesem Datum zu verrechnen,
der Nettowert erst bei Bezahlung?
Ich hoffe es reicht die Vorsteuer erst am Tage der Bezahlung zu verrechnen.
(Woanders las ich nämlich, dass es für eine Rechnung, die
Dezember bereits vorliegt und im Januar bezahlt wird, richtig
kompliziert wird insbesondere mit einfacheren
Buchführungsprogrammen, weil die Vorsteuer im Dezember gebucht
werden muss und die netto Ausgabe im Januar.)
Stimmt, Barul76 hatte auch nichts anderes geschrieben.
Dann wird die Vorsteuer also am einfachsten am Tage der
Bezahlung verrechnet,
Nein, am Tag des Rechnungseinganges (unter den von Barul76 geschilderten weiteren Voraussetzungen)
oder ist zwingend ein Eingangsdatum auf der Rechnung zu
vermerken
Nein, aber eine Rechnung, die am 31.12. geschrieben wurde und per Post verschikt wurde, kann NIEMALS bereits am 31.12 beim Empfänger sein.
und dann die Vorsteuer an genau diesem Datum zu verrechnen,
der Nettowert erst bei Bezahlung?
Richtig
Ich hoffe es reicht die Vorsteuer erst am Tage der Bezahlung
zu verrechnen.
Geht auch-das FA ist bei Vorsteuer alles andere als kleinlich, die beschweren sich auch nicht, wenn sie GAR NICHT abgezogen wird. Nur bei zu spät abgeführter USt und bei zu früh abgezogener Vorsteuer kanns unangenehm werden…