Hallo,
heute Nachmittag hatte ich mit jemandem über die Reisekosten eines Selbständigen bei ständig wechselnden Einsatzorten diskutiert. Angenommen wurde folgender Sachverhalt:
Selbständiger hat Auftrag über 6 Wochen fern von der Heimat. Deshalb nimmt er für die erste Fahrt zum vorübergehenden Aufenthaltsort den privaten PKW. Von der Unterkunft fährt er täglich mit dem PKW zur Firma des Auftraggebers. Am Wochenende werden die Heimfahrten mit der Bahn gemacht. Der PKW wird erst wieder nach Ende des Auftrages mit nach Hause genommen.
Aber bei zwei Fragen wurden wir uns nicht einig:
- Werden für die mit dem Auto zurückgelegten Strecken nur die Entfernungskilometer (also einfache Strecke) oder die tatsächlich gefahrenen Kilometer zugrunde gelegt?
Heute mittag meinte mein Gesprächspartner, es wären die tatsächlichen Kilometer mit je 30 ct je Kilometer anzusetzen. Aber vor einiger Zeit sagte mir mit gleicher fachlicher Ausbildung (beide im Steuerbereich) es dürften nur die Entfernungskilometer angesetzt werden, diese aber auch mit 30 ct. Tja, wie jetzt?
- Wie müssen bzw. dürfen die Bahnfahrten angesetzt werden? Ich war der Meinung, man dürfe nur die Kosten für die Fahrkarten ansetzen. Mein Gesprächspartner war der Meinung, man dürfe die tatsächlich dazwischen liegenden Kilometer mit jeweils 30 ct anrechnen - auch wenn dann tatsächlich ein Vielfaches der Kosten für die Fahrkarte anfallen würde.
Im Netz finde ich dazu leider nur Hinweise aus früheren Jahren oder die aktuellen Antworten sind so schwammig, dass diese Diskussion damit nicht geklärt werden kann. Wer kann mein Unwissen beseitigen?
Viele Grüße
Merlinchen
