[EÜR] Reisekosten eines Freiberuflers

Hallo,

heute Nachmittag hatte ich mit jemandem über die Reisekosten eines Selbständigen bei ständig wechselnden Einsatzorten diskutiert. Angenommen wurde folgender Sachverhalt:

Selbständiger hat Auftrag über 6 Wochen fern von der Heimat. Deshalb nimmt er für die erste Fahrt zum vorübergehenden Aufenthaltsort den privaten PKW. Von der Unterkunft fährt er täglich mit dem PKW zur Firma des Auftraggebers. Am Wochenende werden die Heimfahrten mit der Bahn gemacht. Der PKW wird erst wieder nach Ende des Auftrages mit nach Hause genommen.

Aber bei zwei Fragen wurden wir uns nicht einig:

  1. Werden für die mit dem Auto zurückgelegten Strecken nur die Entfernungskilometer (also einfache Strecke) oder die tatsächlich gefahrenen Kilometer zugrunde gelegt?

Heute mittag meinte mein Gesprächspartner, es wären die tatsächlichen Kilometer mit je 30 ct je Kilometer anzusetzen. Aber vor einiger Zeit sagte mir mit gleicher fachlicher Ausbildung (beide im Steuerbereich) es dürften nur die Entfernungskilometer angesetzt werden, diese aber auch mit 30 ct. Tja, wie jetzt?

  1. Wie müssen bzw. dürfen die Bahnfahrten angesetzt werden? Ich war der Meinung, man dürfe nur die Kosten für die Fahrkarten ansetzen. Mein Gesprächspartner war der Meinung, man dürfe die tatsächlich dazwischen liegenden Kilometer mit jeweils 30 ct anrechnen - auch wenn dann tatsächlich ein Vielfaches der Kosten für die Fahrkarte anfallen würde.

Im Netz finde ich dazu leider nur Hinweise aus früheren Jahren oder die aktuellen Antworten sind so schwammig, dass diese Diskussion damit nicht geklärt werden kann. Wer kann mein Unwissen beseitigen?

Viele Grüße
Merlinchen

Hallo,

heute Nachmittag hatte ich mit jemandem über die Reisekosten
eines Selbständigen bei ständig wechselnden Einsatzorten
diskutiert.

das Beispiel ist aber nicht zu ständig wechselnden Einsatzorten :wink:

Angenommen wurde folgender Sachverhalt:

Selbständiger hat Auftrag über 6 Wochen fern von der Heimat.

Eine vorübergehende Auswärtstätigkeit wird in den ersten 3 Monaten als Dienstreise abgerechnet.

Deshalb nimmt er für die erste Fahrt zum vorübergehenden
Aufenthaltsort den privaten PKW. Von der Unterkunft fährt er
täglich mit dem PKW zur Firma des Auftraggebers. Am Wochenende
werden die Heimfahrten mit der Bahn gemacht. Der PKW wird erst
wieder nach Ende des Auftrages mit nach Hause genommen.

Aber bei zwei Fragen wurden wir uns nicht einig:

  1. Werden für die mit dem Auto zurückgelegten Strecken nur die
    Entfernungskilometer (also einfache Strecke) oder die
    tatsächlich gefahrenen Kilometer zugrunde gelegt?

Das ist eher ein tatsächliches Problem: da die Hinfahrt nur einfache Entfernung ist, wird hier nur die einfache Entfernung angesetzt. Erst bei der letzten Fahrt zurück wird die Rückfahrt -wieder mit einfacher Entfernung- anerkannt. Ist doch logisch, mehr ist auch nicht gefahren worden.

Heute mittag meinte mein Gesprächspartner, es wären die
tatsächlichen Kilometer mit je 30 ct je Kilometer anzusetzen.
Aber vor einiger Zeit sagte mir mit gleicher fachlicher
Ausbildung (beide im Steuerbereich) es dürften nur die
Entfernungskilometer angesetzt werden, diese aber auch mit 30
ct. Tja, wie jetzt?

beide :wink:
In den ersten 3 Monaten werden alle Fahrten als Dienstreisen anerkannt mit tatsächlichen Km x tatsächliche Kosten bzw. Dienstreisepauschale von 0,30€/km (H38 LStR 2005). Nach diesen 3 Monaten gilt die auswärtige Tätigkeitsstätte als regelmäßige Arbeitsstätte und dann sind die Fahrten von der Unterkunft dorthin nur mit der Entfernungspauschale (auch 0,30€/km, aber nur Entfernungkm) anzusetzen.

  1. Wie müssen bzw. dürfen die Bahnfahrten angesetzt werden?
    Ich war der Meinung, man dürfe nur die Kosten für die
    Fahrkarten ansetzen. Mein Gesprächspartner war der Meinung,
    man dürfe die tatsächlich dazwischen liegenden Kilometer mit
    jeweils 30 ct anrechnen - auch wenn dann tatsächlich ein
    Vielfaches der Kosten für die Fahrkarte anfallen würde.

Absetzbar ist, was tatsächlich angefallen ist: bei Benutzung eines PKWs die 0,30 dafür, bei Benutzung der Bahn die Kosten der Bahnkarte.

Im Netz finde ich dazu leider nur Hinweise aus früheren Jahren
oder die aktuellen Antworten sind so schwammig, dass diese
Diskussion damit nicht geklärt werden kann. Wer kann mein
Unwissen beseitigen?

Für sowas empfehle ich gerne die Steuertipps bzw. die Steuersparerklärung der Akademischen Arbeitsgemeinschaft (mit ausführlichem Steuer-Ratgeber in Buchform). Diese Infos sind ausführlich und zuverlässig. Und ich bekomme keine Provisionen für die Empfehlung :wink:

Schöne Grüße
C.