[EÜR] Renovierung gemietete Wohnung abschreiben?

Hi Frank,

die Frage kann so einfach nicht beantwortet werden.

handelt es sich um „normale“ Renovierungen (Tapezieren, Teppichboden, etc) können diese sofort als Betriebsausgabe gebucht werden.

Es geht aber auch komplizierter:

http://www.finanzxl.de/lexikon/Mietereinbauten_und_M…
http://www.bfh.simons-moll.de/bfh_1997/XX970774.HTM
/t/bilanzierung-von-mietereinbauten-und-sw-lizenen/1…

Gruß

Petz