Bilanzierung von Mietereinbauten und SW-Lizenen

Hallo,

heute hätte ich mal zwei Fortgeschrittenen-Fragen zur Bilanzierung:

  1. Wie grenzen sich Mietereinbauten zu Aufwand ab? Ganz konkret geht es um eine Trennwand aus Glas, die in einen Flur eingebaut wurde. Ich habe gelesen, dass Mietereinbauten manchmal auch Aufwand sind, aber wann???

  2. Ist ein Software-update aktivierungsfähig? Hier geht es um Updates von Windows XP als Mehrfachuser-Lizenz. Das ich grundlegend eine Lizenz aktiviere, ist klar, aber was mache ich mit dem update???

wäre toll, wenn Ihr mir helfen könntet. Falls Ihr sogar Quellen habt, nehme ich die gerne an, aber eine gute Begründung Eurer Meinung würde mir schon helfen.

Liebe Grüße
Queedin

Hallo queedin,

ich denke diese Fragen kann man mit einem guten BWLer-Verstand intuitiv beantworten. Es sei denn es gibt einen riesen Haken (spezielle Vorschrift im Steuerrecht, oder sowas) an der Sache.

  1. Wie grenzen sich Mietereinbauten zu Aufwand ab? Ganz
    konkret geht es um eine Trennwand aus Glas, die in einen Flur
    eingebaut wurde. Ich habe gelesen, dass Mietereinbauten
    manchmal auch Aufwand sind, aber wann???

Aktivieren, dann wenn der Vermieter auch einen Aufwand hatte, also wenn er den Mieter für den Einbau z.B. bezahlt hat. Ansonsten nicht aktivieren, dann ist es halt ne stille Reserve.
Wurde das Haus (oder Wohnung) vom Vermieter schon mit den Mietereinbauten gekauft, so wurden diese schon bei Aktivierung des Hauses mitaktiviert, da sie im Kaufpreis enthalten waren.

  1. Ist ein Software-update aktivierungsfähig? Hier geht es um
    Updates von Windows XP als Mehrfachuser-Lizenz. Das ich
    grundlegend eine Lizenz aktiviere, ist klar, aber was mache
    ich mit dem update???

Aktivieren, es sei denn Ihr habt die Software selbst hergestellt, was in diesem Fall nicht gegeben ist.

Wie gesagt, so würde ich diese Fälle behandeln. Was mich nur wundert, dass Du als Dipl.-Kauffrau (siehe Profil) anscheinend nicht selbst drauf gekommen bist. Wenn Du beim Wirtschaftsprüfer arbeitest, sitzt Du doch praktisch neben Leuten, die Dir solche Fragen spielend beantworten können. *fragendmitdemkopfschüttel*

MfG
Stephan

Hallo Stephan,

ich hoffe, nur, Du als angehender irgendwas, kannst mit Deinem ach so tollen BWLer-Verstand immer alles intuitiv beantworten!

  1. Ist ein Software-update aktivierungsfähig? Hier geht es um
    Updates von Windows XP als Mehrfachuser-Lizenz. Das ich
    grundlegend eine Lizenz aktiviere, ist klar, aber was mache
    ich mit dem update???

Aktivieren, es sei denn Ihr habt die Software selbst
hergestellt, was in diesem Fall nicht gegeben ist.

das hätte ich auch so aus dem bauch raus gesagt, nur mir wurde erklärt, das geht so nicht, aber ohne, dass man mir eine Quelle nennen konnte. auf die Schnelle habe ich dazu nichts gefunden, ich dachte, hier gibt es jemanden, der es vielleicht genau weiss. es wäre ja mgl., dass es da zB vom Finanzgericht ein Urteil zu gibt oder so.

Wie gesagt, so würde ich diese Fälle behandeln. Was mich nur
wundert, dass Du als Dipl.-Kauffrau (siehe Profil) anscheinend
nicht selbst drauf gekommen bist.

anscheinend? tja, da denkst Du leider falsch. Du solltest vielleicht mal nicht ganz so schnell urteilen, wenn Du nur so ein paar Sätzchen von jemanden liest. Das gehört nämlich auch zum Berufsleben dazu, nicht nur der „BWLer-Verstand“.

Wenn Du beim

Wirtschaftsprüfer arbeitest, sitzt Du doch praktisch neben
Leuten, die Dir solche Fragen spielend beantworten können.
*fragendmitdemkopfschüttel*

na Du scheinst Dich ja wirklich toll auszukennen, wie es beim Wirtschaftsprüfer so läuft. oft sitzt man eben nicht gerade neben Leuten, die solche Fragen spielend beantworten können, sondern ist auf sich selbst angewiesen. aber das wirst Du auch noch merken, wenn Du erst mal im Berufsleben bist, dass eben nicht immer alles so einfach ist!

trotzdem Grüße
Queedin

Hallo queedin,

soll ich mich ein wenig von Dir angegriffen fühlen? Eigentlich wollte ich mit meiner Antwort nur hilfreich sein. Einige Sachen möchte ich hier aber nicht so stehen lassen.

Wenn Du auch so aus dem Bauch heraus entschieden hättest, die Entscheidung aber so nicht richtig ist, dann sag das doch bitte vorher! Ich versuche meine Fragen hier im Forum so zu formulieren, dass niemand mir erzählen muss was ich selbst schon weiss. Ja, selbst ich mit meinem „tollen BWLer-Verstand“ stelle ich hier manchmal noch Fragen.

Habe ich irgendein Urteil gefällt? Ich schrieb nur, dass es mich wundert, dass Du nicht selbst drauf gekommen bist. Wo ist denn da ein Urteil? Das Du selbst schon darauf gekommen bist, wurde schließlich nirgends deutlich.
Es gibt leider genug Leute, die sich Dipl. Kfm./Kffr. nennen dürfen und derartige Fragen gar nicht beantworten können. Nicht etwa weil sie dumm sind, sondern weil sie sich, aufgrund ihres Studienschwerpunkts, nie übermässig damit beschäftigt haben. Trotzdem sollten sie diese Fragen beantworten können.

Solltest Du es als schlimmes Urteil (in welcher Form auch immer) empfinden, dass ich Dich, ob der wenigen Informationen, vielleicht in diese Kategorie eingeteilt habe, dann tut mir das leid. Ich hatte keinerlei bösen Absichten.

Ich hoffe die Sache ist damit aus dem Weg geräumt. Wenn ich streiten wollte würde ich mich wohl nicht hier, sondern eher im Politik-Board rumtreiben. :wink:

MfG
Stephan

Hallo nochmal,

ok, ok - Streit wollte ich ja nun nicht vom Zaun brechen. Bei mir kam Deine Antwort halt etwas arrogant rüber. aber vielleicht habe ich das auch alles zu ernst genommen, die letzten Tage waren wohl zu stressig.

Wenn Du auch so aus dem Bauch heraus entschieden hättest, die
Entscheidung aber so nicht richtig ist, dann sag das doch
bitte vorher! Ich versuche meine Fragen hier im Forum so zu
formulieren, dass niemand mir erzählen muss was ich selbst
schon weiss.

ich habe das bewußt so gemacht, da ich mir nicht 100%-ig sicher war und nicht wollte, dass jemand nur meine eigene Lösung abtippt, nur damit er eine Lösung geben kann, sondern ich wollte sehen, ob andere wirklich so denken wie ich .

Es gibt leider genug Leute, die sich Dipl. Kfm./Kffr. nennen
dürfen und derartige Fragen gar nicht beantworten können.
Nicht etwa weil sie dumm sind, sondern weil sie sich, aufgrund
ihres Studienschwerpunkts, nie übermässig damit beschäftigt
haben. Trotzdem sollten sie diese Fragen beantworten können.

wohl wahr!!!

Ich hoffe die Sache ist damit aus dem Weg geräumt. Wenn ich
streiten wollte würde ich mich wohl nicht hier, sondern eher
im Politik-Board rumtreiben. :wink:

genau, Friede!

Grüße
Queedin

hi,

zum mietereinbau: BMF, 15.01.1976, IV B 2 - S 2133 - 1/76, BStBl I 1976, 66; Ertragsteuerrechtliche Behandlung von Mietereinbauten und Mieterumbauten.

findest du bestimmt im netz, wenn nicht schreib nochmals. ist immernoch in anwendung, auch wenn schon viertel jahrhundert alt!

gruss vom

showbee