2013 wurde eine Kindertagespflege in externe Räumlichkeiten verlegt. Die Räumlichkeiten sind Eigentum und waren stark renovierungsbedürftig. Wo müssen diese Arbeiten bei der EÜR eingetragen werden? U. a. wurde auch eine Küche eingebaut und das Bad komplett saniert.
die ETW ist also Betriebsvermögen und AfA, Zinsen , weitere Kosten und Instandhalten müssen in der Gewinnermittlung ( =EÜR) erfasst werden - hier sollte man im Erstjahr professionelle Hilfe suchen!