Hallo,
es sei ein mehrwertsteuerpflichtiger Freiberufler angenommen, der eine Einnahmen-Ausgabenrechnung macht.
Nun habe sich um die Jahreswende herausgestellt, dass er im falschen Krankenkassentarif versichert war (warum auch immer). Krankenkasse und Freiberufler sind sich einig, die Differenz soll im NEUEN Jahr nachgezahlt werden.
Kann für diese Zahlung im ALTEN Jahr z.B. eine (gewinnmindernde) Rückstellung gebildet werden ?
Danke + Grüße
jwd