Hallo miteinander,
stellen wir uns vor, Unternehmer möchte einen Firmen-Pkw kaufen und nimmt dazu bei einer Privatperson einen Kredit auf.
Kann mir jemand weiterhelfen, wo es im www kostenlos einen Mustervertrag für so einen Vertrag gibt? Sollte schon wasserdicht sein, damit das Finanzamt die Schuldzinsen dann auch anerkennt…
Für den Pkw wird ein Fahrtenbuch geführt. Die Nutzung erfolgt zu 95 % geschäftlich und zu 5 % privat. Gehe ich recht in der Annahme, dass dann 5 % der Schuldzinsen nicht steuerabzugsfähig sind, die restlichen 95 % aber schon?
Danke sagt euer teddy!
Hallo,
Kann mir jemand weiterhelfen, wo es im www kostenlos einen
Mustervertrag für so einen Vertrag gibt? Sollte schon
wasserdicht sein, damit das Finanzamt die Schuldzinsen dann
auch anerkennt…
Kostenlos? Warum wollen alle immer alles kostenlos? Geiz ist geil, gel? Ich empfehle einen Anwalt oder das abkupfern eines vorhandenen Kreditvertrages, ggf. hilft ja schon die Lektüre des Gesetzes!
Für den Pkw wird ein Fahrtenbuch geführt. Die Nutzung erfolgt
zu 95 % geschäftlich und zu 5 % privat. Gehe ich recht in der
Annahme, dass dann 5 % der Schuldzinsen nicht
steuerabzugsfähig sind, die restlichen 95 % aber schon?
Nein, schuldzinsen sind nicht Kosten des Kfz und demzufolge 100% abzugsfähig, da Finanzierungskosten des Unternehmens.
Mfg vom
showbee
Nein, schuldzinsen sind nicht Kosten des Kfz und demzufolge 100% abzugsfähig, da Finanzierungskosten des Unternehmens:
Ich dachte immer das sind laufende Kosten des Kfz und im Rahmen der Nutzungsentnahme würde hier der Ansatz zu 5% als Betriebseinnahme erfolgen.
Könnten Sie mir ein Urteil/Rechtsgrundlage nennen? Ich möchte nämlich gern was dazulernen…
Gruß
08.12.2003 - X B 43/03
Hi !
Könnten Sie mir ein Urteil/Rechtsgrundlage nennen? Ich möchte
nämlich gern was dazulernen…
Aus dem oben genannten BFH-Beschluss stammt folgender Leitsatz
„Bei der Bewertung von Nutzungsentnahmen ist grundsätzlich von den tatsächlichen Selbstkosten auszugehen. Unter den tatsächlichen Selbstkosten versteht die Rechtsprechung seit jeher die Gesamtkosten (Gesamtaufwendungen), die der Betrieb für das Wirtschaftsgut aufwendet. Zu den tatsächlichen Selbstkosten gehören auch die Finanzierungskosten für das betriebliche Wirtschaftsgut, hier für den PKW.“
In dem Beschluss wird auf weitere frühere Urteile verwiesen. Habe leider außer einem Haufe-Index keine zitierfähige Quelle für diesen Beschluss gefunden. Vielleicht findet er sich aber auf der Seite des BFH?
Damit dürdte geklärt sein, dass in unserem Beispielfall die Zinsen auch nur zu 95% abzugsfähig wären.
BARUL76
.
Zinsen für Kfz-Kauf
Mich wunderte nur, dass der erfahrene User showbee zu dieser Meinung kam und deshalb dachte ich, es gäbe da evtl. Urteile.
Aber nach dieser Auskunft wäre ja das Posting von showbee falsch? Oder täusche ich mich
[MOD] Teilthread abgeschlossen
Hi !
Wenn jemand mit dem falschen Bein aufsteht, könnte er die Nachfrage auch gut und gerne als Stichelei auffassen. Um diesem vorzubeugen, habe ich den Artikel ab hier abgeschlossen.
Die Antwort auf die aufgeworfene Frage ergibt sich direkt aus dem Beschluss des BFH.
BARUL76
MOD
Hallo Oerdiz!
naja, gestichelt fühle ich mich nicht. Man kann ja mal daneben liegen. Nach gehörigem nachdenken komme ich auch zum Ergebnis, dass der BFH wohl richtig liegt
Das Ergebnis leuchtet mir insoweit ein, als ich Finanzierung bei Kauf mit dem Leasing vergleiche. Hier wird ja ein Zinsanteil in der Leasingrate implementiert, der Kfz Kosten darstellt und dann auch nur anteilig Betriebsausgaben darstellen kann.
Mfg vom
showbee
Meien Fragen waren durchaus ernst gemeint, dass sollte keine Stichelei sein, hier hat barul76 wohl etwas fehlinterpretiert…
Aber gut… wollen diesen Tread nicht unnötig erweitern…