[EÜR] Sind Kleinteile zwingend sofort Aufwand?

Hallo,

eine kurze Frage, bei der ich mir nicht ganz sicher bin:

Bei Anschaffungen von Anlagevermögen kann bis zur GWG-Grenze ja zwischen direkter voller Abschreibung als GWG und der normalen AfA über die Nutzungsdauer gewählt werden.

Aber wie ist es bei Klein- und Einzelteilen, wie man die normalerweise im Baumarkt kauft, z.B. Holz, Kabel, Arbeitsplatten, Jalousien etc. Ich würde die eigentlich direkt in den Aufwand nehmen.

Ein Kollege meinte, das könne man auch abschreiben. Das wäre mir neu, denn grundlegend ist es ja i.d.R. kein selbständig nutzbares Wirtschaftsgut. Oder wonach ginge das?

Was ich kenne, ist z.B. wenn aus den Materialien ein Anlagegut hergestellt wurde (etwa ein Regal gebaut), das entsprechend umzubuchen (die Werte der verwendeten Materialien) und abzuschreiben (bei EÜR kann man wohl nicht wirklich von aktivieren sprechen).

Aber Kabelkanäle etc.?

Danke
und viele Grüße
Frank

Kleinteile können ncht abgeschrieben werden.

Sie stellen kein Anlagevermögen, sondern Umlaufvermögen dar.

Daher werden sie im Wirtschaftsjahr der Anschaffung als Aufwand erfasst.

geringstwertige Wirtschaftsgüter
Hi !

aktiviert man aber erst ab 50,- Euro Netto.

Gem R 6.13 EStR, sind es € 60,00.

BARUL76