Buchung nach DATEV vs. eigene Überzeugung
Hi !
Wenn es also ein Konto gibt, welches „Verspätungszuschläge“
heißt, warum sollte ich Versp.zuschläge dann also auf Zinsen
buchen - ist meine Meinung…
Ohne dir zu nahe treten zu wollen, aber das ist die übliche Ansicht der DATEV-Anwender. DATEV nimmt ihnen das Denken ab. Man muss sich nur noch an die Vorgaben halten.
Ich bin eher jemand, der sich selber noch ein paar Gedanken macht, ob die Erfassung gemäß der Vorgabe auch tatsächlich Sinn macht.
Aber wie schon oben geschrieben: Es gibt ja keinen Zwang irgendein Konto (nicht) zu bebuchen. Ich vermute mal nur, dass DATEV diese Aufspliterung der Konten nutzt, um sie in irgendwelchen Auswertungen zu verwenden, die mit dem Hauptgrund der Belegerfassung (nämlich den Gewinn zu ermitteln) nix mehr zu tun haben. Wenn es aber um Ergebnisgliederung gem. HGB geht, finde ich die DATEV-Aufsplittung zumindest sonderbar.
BARUL76
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