[EÜR] Software Update sofort voll ansetzen?

Hallo,

gerade hatten wir hier eine Diskussion - vielleicht könntet Ihr Eure Meinung dazu einbringen?

Spricht etwas dagegen, Kosten für Windows-Ugrades als „Instandhaltung“ sofort voll anzusetzen, anstatt sie - wie z.B. den Kauf einer Vollversion - im Anlagevermögen bzw. den GWG zu verbuchen?

Ich denke, ein Update dass einen Fehler behebt oder eine weitere Funktionsfähigkeit sicherstellt, kann als Erhaltungsaufwand sofort abgeschrieben werden.

Bei einem Update, das eine ganz neue Version darstellt (z.B. von XP auf Vista) könnte man argumentieren, dass dies ein neues Gut darstellt. Dann müsste ggf. das alte voll abgeschrieben und das neue auf die voraussichtl. Nutzungsdauern abgeschrieben werden.

Allerdings wäre - je nach Geschäftsergebnis - das sofortige absetzen oftmals die steuerlich attraktivere Variante :smile: Gibt’s dafür auch Argumente oder gibt’s da Referenzfälle?

Danke
und viele Grüße
Frank

Hi,

dazu gibt es das BMF Schreiben vom 18.11.2005, IV B 2 - S 2172 - 37/05 Titel: Bilanzsteuerrechtliche Beurteilung von Aufwendungen zur Einführung eines betriebswirtschaftlichen Softwaresystems (ERP-Software)

zu finden unter
[http://www.bundesfinanzministerium.de/cln_02/nn_92/D…](http://www.bundesfinanzministerium.de/cln_02/nn_92/DE/Aktuelles/BMF Schreiben/Veroffentlichungen zu__Steuerarten/einkommensteuer/137.html)

Schöne Grüße
C.

Vielen Dank!
Hallo Cirwalda,

super, vielen Dank!

Viele Grüße
Frank