EÜR Steuerfrage

Liebe/-r Experte/-in,
Hallo ich mache gerade meine EÜR und bin etwas unsicher worauf zahle ich Steuern ich habe sagen wir mal Einnahme 85000.- und RE von 47000.- Zahle ich dann auf die 85000 . Euro Steuern oder muss ich erst die 47000.- abziehen ?
Eine EÜR kann ich doch bis zu einen Umsatz von 500 000.- Euro machen wobei der Gewinn nicht über 50000.- sein darf ?
Gruß Holger

Hallo Holger,

steuerpflichtig sind die Einkünfte. Diese setzen sich zusammen aus Betriebseinnahmen abzüglich der Betriebsausgaben. Zu den Betriebsausgaben zählen bei der Überschussrechnung bis auf wenige Ausnahmen nur die tatsächlich gezahlten Rechnungen. Auch die Abschreibungen auf Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (z. B. Fahrzeuge, Büroeinrichtung, etc.) gehört zu den Betriebsausgaben. Die Grenzen zum Beginn der Bilanzierung ergeben sich aus § 141 Abgabenordnung. Die angeführten Werte (500.000,00/50.000,00) sind richtig.

Gruß
Wolfgang