EÜR + Umsatzsteuer

Hallo liebe www’ler,

ich hab mal wieder ne blöde Frage…
Und zwar haben wir einen Einnahmen-Überschuss-Rechner. In 2009 hat dieser eine größere Umsatzsteuererstattung erhalten.
Muss man diese Erstattung in der EÜR als „Umsatz“ berücksichtigen? Erhöht diese Erstattung den Überschuss??
Wenn ja… wieso? Sind das nicht Zahlungen / Erstattungen, die mit den monatlichen Umsatzsteuererklärungen abgegolten sind?!

Vielen Dank für eure Meinungen!

viele Grüße
Darla

Und zwar haben wir …

Wer ist „wir“?

Das „wir“ war so gemeint, dass wir jetzt hier einen Fall zum diskutieren haben ;o)

Aber nehmen wir an es geht um Privatpersonen, die im letzten Jahr eine Photovoltaikanlage installiert bekommen haben und somit Gewerbeeinkünfte nach Anlage G zu versteuern haben.

Hallo!

Die Umsatzsteuererstattung ist Betriebseinnahme, dafür gibt es eine extra Zeile im Betriebseinnahmenbereich. Zeile 13 Feld 141

Gruß

Jörg

Hm. Danke.
Denke ich dann richtig, wenn ich sage, dass ja dann im Endeffekt die Steuererstattung (Vorsteuer) in dem Fall noch mal versteuert (Einkommensteuer) wird???

Gibt es da irgendwelche Alternativen, wie man so einen Fall umgehen kann? Vor- und Nachteile?

Danke und liebe Grüße
Manu

Servus,

beim Überschussrechner mindern die an Lieferanten bezahlten Vorsteuerbeträge den Gewinn. Die von Kunden eingenommenen USt-Beträge erhöhen ihn. Und die Differenz zwischen beiden, die abgeführt oder erstattet wird, vermindert/erhöht ihn.

D.h. über die Zeit weg betrachtet ist die USt für den Überschussrechner ganz genauso neutral wie für den bilanzierenden Unternehmer und nichts wird doppelt besteuert; es kann dabei allerdings zu Verschiebungen zwischen den Kalenderjahren kommen. Wenn man diese nicht haben möchte, muss man halt bilanzieren (das darf jeder, auch wenn er nicht muss).

Schöne Grüße

MM

Ok… noch mal blöde Frage.
Wenn doch die bezahlte Vorsteuer an Lieferanten den Gewinn mindert… warum kommt der erhaltene Steuerbetrag vom Finanzamt durch die USt-VA dann am Ende wieder drauf?!
Das ist ja dann wirklich ein Nullsummenspiel…

Woran liegt denn dann z.B. der Sinn einer Photovoltaikanlage? Die rechnet sich ja praktisch dann wirklich erst, wenn sie abbezahlt ist, oder??

Danke und liebe Grüße
Darla

Servus,

Wenn doch die bezahlte Vorsteuer an Lieferanten den Gewinn
mindert… warum kommt der erhaltene Steuerbetrag vom
Finanzamt durch die USt-VA dann am Ende wieder drauf?!

Damit die USt-Zahlungen insgesamt keinen Einfluss auf den Gewinn haben. Ein Unternehmer, der USt abführt, kalkuliert immer „netto“.

Woran liegt denn dann z.B. der Sinn einer Photovoltaikanlage?

Erstmal sollte sie mehr Geld einspielen, als ihre Anschaffung über die Nutzungsdauer abgeschrieben und ihre laufende Wartung kostet. Tut sie wegen der im Erneuerbare-Energien-Gesetz festgelegten Preiszuschläge normalerweise auch, wenn sie nicht grad in einem tiefen Talgrund in einem wolken- und nebelreichen Gebiet nach Norden hin installiert ist.

Dass die Leute, die sich so ein Teil installieren, als Unternehmer zur USt veranlagt werden, hilft ihnen bei der Finanzierung: Die Vorsteuer ist bei der Anschaffung in einem Schwung abziehbar, während die Umsatzsteuer auf die Einnahmen tröpfchenweise über die Jahre hin abgeführt wird. Auch die „Sonnenbauern“ kalkulieren netto, ohne USt, und müssen den Vorsteuerbetrag aus der Anschaffung nur ganz kurze Zeit, bis zur Erstattung des USt-Guthabens, finanzieren.

Aber wenn sich die Anlage nicht rechnet, hilft ihnen auch der Vorsteuerabzug nicht weiter. Dann geht es allenfalls um ideologische Werte und nicht um den schnöden Mammon.

Schöne Grüße

MM

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…und wenn das doch mal passiert ist, muss man eine Berichtigung an die Rechnung anheften lassen und z.B. die Nummer erweitern in 123-A und 123-B.

Wenn dass aber 15 Monate nach Rechnungsauasstellung passiert, müssen Zinsen, 0,5% pro Monat, für vorzeitig verrechnete Vorsteuer gezahlt werden.

Hoffentlich gibt es in w-w-w irgendwann mal 2 Sorten Sterne:

Je einen für Humor und einen für schlichen Inhalt. :wink:

Gruß JK