EÜR und Abschreibungen

Hallo,

ich weiß nicht so recht wohin mit meiner Frage. Aber ich denke, hier sitzen die Fachkundigen :smile:

Also… Mrs. X hat in 2009 die Kassenführung eines gemeinnützigen Vereins übernommen. Dort wurde immer eine einfache EÜR aufgestellt.

In den Vorjahren wurden größere Anschaffungen getätigt, z.B. ein Gerätehaus. Dieses wurde immer sofort in der EÜR im Anschaffungsjahr angesetzt.

  1. Durfte man das überhaupt? Wenn ich die Texte zur EÜR lese, muss man hier auch mit Abschreibungen arbeiten und dementsprechend nur den Abschreibungsbetrag zur Gewinnermittlung nutzen dürfen?

  2. Wenn Mrs. X jetzt mit Abschreibungen arbeiten möchte/muss. Wie geht man nun vor? Nur bei Neuanschaffungen?

  3. Es gibt derzeit keine Inventarlisten. Ist sowas für einen Verein verpflichtend?

VG
Monroe

Hallo,

In den Vorjahren wurden größere Anschaffungen getätigt, z.B. ein :Gerätehaus. Dieses wurde immer sofort in der EÜR im Anschaffungsjahr :angesetzt.

  1. Durfte man das überhaupt? Wenn ich die Texte zur EÜR lese, muss :man hier auch mit Abschreibungen arbeiten und dementsprechend nur :den Abschreibungsbetrag zur Gewinnermittlung nutzen dürfen?

Richtig, eigentlich, hätte das Gerätehaus auf die Nutzungsdauer verteilt werden müssen. Aber daran würde ich jetzt nachträglich auch nichts mehr ändern. Das wird bei einer evtl. Betriebsprüfung aufgegriffen.

  1. Wenn Mrs. X jetzt mit Abschreibungen arbeiten möchte/muss. Wie :geht man nun vor? Nur bei Neuanschaffungen?

Richtig bei Neuanschaffungen in Zukunft die Abschreibung berücksichtigen.

  1. Es gibt derzeit keine Inventarlisten. Ist sowas für einen Verein :verpflichtend?

Ja über die Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens sind fortlaufende Verzeichnisse zu führen.

Sonnige Grüße von Soni