joku
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Hallo zusammen,
es ist zu hören, dass man die Anlage EÜR mit Elster übermitteln soll/muss.
a) Kann man (als Fan von Papierformularen) den Rest der EkSt-Erklärung auf Papier abgeben?
b) Kann man überhaupt (je nach Lust) einige Anlagen mit Elster und den Rest als Papier abgeben?
Gruß JoKu
StBAnw
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es ist zu hören, dass man die Anlage EÜR mit Elster
übermitteln soll/muss.
a) Kann man (als Fan von Papierformularen) den Rest der
EkSt-Erklärung auf Papier abgeben?
b) Kann man überhaupt (je nach Lust) einige Anlagen mit Elster
und den Rest als Papier abgeben?
Ab dem VAZ 2011 muß man auf elektronischem Wege einreichen.
Mit freundlichen Grüßen
Ronald
joku
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b) Kann man überhaupt (je nach Lust) einige Anlagen mit Elster
und den Rest als Papier abgeben?
Ab dem VAZ 2011 muß man auf elektronischem Wege einreichen.
Das gilt aber doch nur für die EÜR.
Kann man wenigstens der Rest auf Papier einreichen?
Mit freundlichen Grüßen
JoKu
StBAnw
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Ab dem VAZ 2011 muß man auf elektronischem Wege einreichen.
Das gilt aber doch nur für die EÜR.
Kann man wenigstens der Rest auf Papier einreichen?
Nein, nur wenn unbillige Härte vermieden werden soll bzw. gewisse Arbeitnehmer-Veranlagungsfälle (§ 46 Abs. 2 Nr. 2-8 EStG) vorliegen.
Siehe § 25 Abs. 4 EStG.
Mit freundlichen Grüßen
Ronald
joku
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Nein, nur wenn unbillige Härte vermieden werden soll bzw.
gewisse Arbeitnehmer-Veranlagungsfälle (§ 46 Abs. 2 Nr. 2-8
EStG) vorliegen.
Letzteres träfe bei dem im Beispiel jetzt mal angenommenen Hauptjob mit LSt-Klasse III zu.
Siehe § 25 Abs. 4 EStG.
Danke!
Mit freundlichen Grüßen
JoKu