Hi,
gesetzt den Fall, ein Gewerbler habe einen längst abgeschriebenen PC und kauft dafür eine externe USB-Festplatte zur Datensicherung (100€) wie muss die in die EÜR?
Gruß JoKu
Hi,
gesetzt den Fall, ein Gewerbler habe einen längst abgeschriebenen PC und kauft dafür eine externe USB-Festplatte zur Datensicherung (100€) wie muss die in die EÜR?
Gruß JoKu
Hi !
Da die Anschaffungskosten unter € 150,00 liegen, ist es Sofortaufwand.
Wäre es eine interne Festplatte, wäre es als „Reparatur“ auch Sofortaufwand.
BARUL76
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Danke!