gesetzt den Fall, ein fiktiver Gewerbler (kein Kleinunternehmer) nutze sein privates Kfz und gelegentlich Bahn/Taxi für seine relativ wenigen gewerblichen Fahrten:
Wohin in der z. B. 2009er EÜR kommen
die Kfz-Fahrten zwischen Wohnung und Gwerbe-Büro(chen)
Kfz-Fahrten zu Kunden/Lieferanten
Bahn- bzw.Taxi-Fahrten zu Kunden/Lieferanten
Hotelübernachtungen im Zusammenhangmit dem Gewerbe
Die 1. kommt vermutlich mal 0,30 € pro Entfernungskilometer in „Wege zwischen Wohnung undBetriebsstätte“ (Zeile 37a)
Können 2. (mal 0,30 pro gefahrenenm km) mit 3. (netto) und auch 4. (netto) zusammen in „Reisekosten“ (Zeile 45)?
Oder hat unser fiktiver Gewerbler da noch einen Denkfehler?