EÜR und Schlussbilanz

Hallo zusammen,

nehmen wir an, ein Unternehmer oder Kleinunternehmer, der seine Buchhaltung mit EÜR gemacht hat, gibt sein Gewerbe auf. Dann ist ja wohl eine Schlussbilanz fällig.

Wie wird die gemacht, bzw. kennt Ihr einen guten Link, wo das verständlich beschrieben ist?

Wie unterscheidet sich die Schlussbilanz bei Unternehmer und Kleinunternehmer?

Und was passiert, wenn vor Gewerbeabmeldung alle Waren verkauft und alle Betriebsmittel vollständig abgeschrieben sind? Ist dann überhaupt eine Schlussbilanz nötig?

Schöne Grüße
JoKu

Hallo zusammen,

nehmen wir an, ein Unternehmer oder Kleinunternehmer, der
seine Buchhaltung mit EÜR gemacht hat, gibt sein Gewerbe auf.
Dann ist ja wohl eine Schlußbilanz fällig.

Ja.

Wie wird die gemacht, bzw. kennt Ihr einen guten Link, wo das
verständlich beschrieben ist?

Man schaut, wie die Werte der Vermögensgegenstände sind, welche am Schluß noch vorhanden sind. Man bilanziert eben. Hier sind die tatsächlichen Werte anzusetzen, nicht die Anschaffungskosten abzüglich der Abschreibungen.

Die Differenz zwischen letzter normaler Bilanz (im Aufgabezeitpunkt) und der Aufgabebilanz ist der Aufgabegewinn oder -verlust.

Wie unterscheidet sich die Schlußbilanz bei Unternehmer und
Kleinunternehmer?

Gar nicht.

Und was passiert, wenn vor Gewerbeabmeldung alle Waren
verkauft und alle Betriebsmittel vollständig abgeschrieben
sind? Ist dann überhaupt eine Schlußbilanz nötig?

Ja. Unter Umständen steht da 0 auf beiden Seiten :smile: Und die vorherige Veräußerung von Vermögensgegenständen verlagert u. U. den Aufgabegewinn in den Bereich des laufenden Gewinns, wo es z. B. gewerbesteuerliche Nachteile geben kann.

Aber die Schlußbilanz soll ja die stillen Reserven aufdecken. Also zum Beispiel ist eine Immobilie auf 50.000 Euro abgeschrieben, besitzt aber einen bei Verkauf erzielbaren Wert von 100.000. Sie hat demnach eine stille Reserve von 50.000 Euro = Gewinn.

Übrigens ist der Aufgabegewinn unter bestimmten Umständen ermäßigt besteuert oder gar steuerfrei. Ihn zu vermeiden, bringt nicht immer Vorteile.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

Die Differenz zwischen letzter normaler Bilanz (im
Aufgabezeitpunkt) und der Aufgabebilanz ist der Aufgabegewinn
oder -verlust.

letzte normale Bilanz?
Woher nehmen?
Bei einer EÜR wird doch nie eine Bilnz gemacht.
*grübel*

Mit freundlichen Grüßen
JoKu

letzte normale Bilanz?

Ja.

Woher nehmen?

z. B. aus dem PC :smile:

Bei einer EÜR wird doch nie eine Bilanz gemacht.

Doch. Zum Schluß muß bilanziert werden. Mit Übergangsgewinnermittlung und allem, was dazugehört.

*grübel*

Is eben Steuerrecht…

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

Also, um es mal zusammenzufassen:

  • Man muss erst eine Bilanz mit Übergangsgewinnermittlung machen und dann zusätzlich noch eine Aufgabebilanz.

  • Das Ganze kann man sich allenfalls dann ersparen, wenn alle Rohstoffe und Waren aufgebraucht/verkauft sind und wenn alle Betriebsmittel abgeschrieben und möglichst auch entsorgt bzw. verkauft sind.
    Außerdem müssten wohl alle noch offenen Rechnungen (die von Lieferanten und die an Kunden) bezahlt sein.

Wieviele „EÜR-Unternehmer“ das wohl wissen? Da müsste es doch sehr häufig Probleme mit den Finanzämtern geben?

Mit freundlichen Grüßen
Jochen

Hallo!

Nein, das stimmt nicht ganz. Man macht ganz normal eine Gewinnermittlung bis zum Tag der Betriebsaufgabe.

Auf diesen Tag wird die Schlussbilanz erstellt.

Um die Differenzen zwischen Gewinnerermittlung und Schlussbilanz zu erfassen, wird ein Übergangsgewinn ermittelt.

Evtl. wird dann noch der Aufgabegewinn ermittelt, falls das Unternehmen (teilweise) verkauft wurde.

Wenn keine Forderungen, Warenbestände, und andere Dinge existieren die in die Schlussbilanz aufgenommen werden müssen genügt es meißt, wenn man dies dem Finanzamt einfach mitteilt. Dann kann man sich die Schlußbilanz schenken.

Gruß

derschwede77

Hallo!

gibt es dazu Links oder ein Buch,
wo das schön einfach und verständlich
für Laien erklärt wird?

Gruß
JoKu