Hallo zusammen,
nehmen wir an, ein Unternehmer oder Kleinunternehmer, der
seine Buchhaltung mit EÜR gemacht hat, gibt sein Gewerbe auf.
Dann ist ja wohl eine Schlußbilanz fällig.
Ja.
Wie wird die gemacht, bzw. kennt Ihr einen guten Link, wo das
verständlich beschrieben ist?
Man schaut, wie die Werte der Vermögensgegenstände sind, welche am Schluß noch vorhanden sind. Man bilanziert eben. Hier sind die tatsächlichen Werte anzusetzen, nicht die Anschaffungskosten abzüglich der Abschreibungen.
Die Differenz zwischen letzter normaler Bilanz (im Aufgabezeitpunkt) und der Aufgabebilanz ist der Aufgabegewinn oder -verlust.
Wie unterscheidet sich die Schlußbilanz bei Unternehmer und
Kleinunternehmer?
Gar nicht.
Und was passiert, wenn vor Gewerbeabmeldung alle Waren
verkauft und alle Betriebsmittel vollständig abgeschrieben
sind? Ist dann überhaupt eine Schlußbilanz nötig?
Ja. Unter Umständen steht da 0 auf beiden Seiten
Und die vorherige Veräußerung von Vermögensgegenständen verlagert u. U. den Aufgabegewinn in den Bereich des laufenden Gewinns, wo es z. B. gewerbesteuerliche Nachteile geben kann.
Aber die Schlußbilanz soll ja die stillen Reserven aufdecken. Also zum Beispiel ist eine Immobilie auf 50.000 Euro abgeschrieben, besitzt aber einen bei Verkauf erzielbaren Wert von 100.000. Sie hat demnach eine stille Reserve von 50.000 Euro = Gewinn.
Übrigens ist der Aufgabegewinn unter bestimmten Umständen ermäßigt besteuert oder gar steuerfrei. Ihn zu vermeiden, bringt nicht immer Vorteile.
Mit freundlichen Grüßen
Ronald