Hallo zusammen,
wenn man von einer Eingangsrechnug Skonto abzieht, kann man ja diese Berechnung mit Brutto, Netto und MwSt auf der Rechnung notieren und das in einem Betrag überweisen.
Wenn man diese eine Zahlung dann überweist, es als eine Zeile in die EÜR einträgt und Rechnung mit Notiz und Kontoauszug mit Belegnummer ordentlich ablegt, dürfte es damit gut sein.
Was aber ist, wenn es sich bei Rechnungszahlung und einer späteren Rückzahlung des Skontos um zwei getrennte Vorgänge handelt:
Gehört das Skonto dann in der EÜR zu den Einnahmen oder gehört es (mit Minus) zu den Ausgaben?
Schöne Grüße
JK