[EÜR] unentgeltliche Wertabgabe bei Firmen-PKW

Angenommen ein Unternehmer, der seinen Erfolg mittels einer Einnahmeüberschussrechnung ermittelt, nutzt einen geschäftlichen PKW auch privat und führt hierfür ein Fahrtenbuch. Um die unentgeltliche Wertabgabe am Quartalsende in die Umsatzsteuervoranmeldung einzubringen, berechnet er diese wie folgt:

PKW-Anschaffungskosten am 01.06. = 30.500 GE (26.391,10 GE + 4.206,90 GE Umsatzsteuer)

Summe der Kosten, die MwSt enthalten, zzgl. Afa vom Netto-Anschaffungswert (26.391,10 GE) = 4.013,44

Gesamtfahrleistung = 4.836 Km
Kosten je Km = 0,83 GE (4.013,44 GE : 4.836 Km)

Privatfahrten = 261 Km

unentgeltliche Wertabgabe (netto) = 216,61 GE (0,83 GE x 261 Km)
unentgeltliche Wertabgabe (brutto) = 251,26 GE (216,61 GE zzgl. 16% USt.)

Der Unternehmer übernimmt die o.a. unentgeltliche Wertabgabe und erhöht somit seinen Umsatz, was somit zur Abführung der entsprechenden Umsatzsteuer führt (USt-Formular Spalte 27 – steuerpflichtige Umsätze und unentgeltliche Wertabgabe).

Folgende Fragen hierzu:

  1. Ist der o.a. Ansatz des Unternehmers richtig? Insbesondere der Afa-Ansatz vom Netto-Anschaffungswert?

  2. Wie bekommt ein Unternehmer die einkommenssteuerliche Seite erfasst? (Er hat ja bereits die umsatzsteuerbelasteten Positionen als Ertrag in seiner Erfolgsermittlung.) Muss dieser Unternehmer dann nur noch die umsatzsteuerfreien Autobetriebskosten (Versicherung, Steuer usw.) anteilig als Ertrag in seine Erfolgsermittlung einbuchen und hat dann ausreichend die private Nutzung berücksichtigt? (Wenn ja, zzgl. USt. wie bei einer Rechnung an Dritte?)

  3. Gibt es ein PC-Programm, in dass ein Kleinunternehmer nur die einzelnen Belege eingibt und dass dann die E-Ü-Rechnung sowie die Daten für die Voranmeldung erstellt?

Für mögliche Tipps herzlichen Dank im Voraus!

Angenommen ein Unternehmer, der seinen Erfolg mittels einer
Einnahmeüberschussrechnung ermittelt, nutzt einen
geschäftlichen PKW auch privat und führt hierfür ein
Fahrtenbuch. Um die unentgeltliche Wertabgabe am Quartalsende
in die Umsatzsteuervoranmeldung einzubringen, berechnet er
diese wie folgt:

PKW-Anschaffungskosten am 01.06. = 30.500 GE (26.391,10 GE +
4.206,90 GE Umsatzsteuer)

Summe der Kosten, die MwSt enthalten, zzgl. Afa vom
Netto-Anschaffungswert (26.391,10 GE) = 4.013,44

Gesamtfahrleistung = 4.836 Km
Kosten je Km = 0,83 GE (4.013,44 GE : 4.836 Km)

Privatfahrten = 261 Km

unentgeltliche Wertabgabe (netto) = 216,61 GE (0,83 GE x 261
Km)
unentgeltliche Wertabgabe (brutto) = 251,26 GE (216,61 GE
zzgl. 16% USt.)

Der Unternehmer übernimmt die o.a. unentgeltliche Wertabgabe
und erhöht somit seinen Umsatz, was somit zur Abführung der
entsprechenden Umsatzsteuer führt (USt-Formular Spalte 27 –
steuerpflichtige Umsätze und unentgeltliche Wertabgabe).

Folgende Fragen hierzu:

  1. Ist der o.a. Ansatz des Unternehmers richtig? Insbesondere
    der Afa-Ansatz vom Netto-Anschaffungswert?

Schwer zu sagen. Ab 2004 ist die Afa nicht mehr nach den normalen Abschreibungregelungen zu ermitteln, sondern linear über 5 Jahre.

  1. Wie bekommt ein Unternehmer die einkommenssteuerliche Seite
    erfasst? (Er hat ja bereits die umsatzsteuerbelasteten
    Positionen als Ertrag in seiner Erfolgsermittlung.) Muss
    dieser Unternehmer dann nur noch die umsatzsteuerfreien
    Autobetriebskosten (Versicherung, Steuer usw.) anteilig als
    Ertrag in seine Erfolgsermittlung einbuchen und hat dann
    ausreichend die private Nutzung berücksichtigt? (Wenn ja,
    zzgl. USt. wie bei einer Rechnung an Dritte?)

Fangen wir mal bei der ESt an:
Für die Aufteilung nach Fahrtenbuch musst Du die lfd. Kosten (auch die ohne USt) + die Abschreibung (ich denke lin. ND 5 Jahre) nehmen.

Für die USt gibt es als Bemessungsgrundlage zwei Möglichkeiten:

  1. 80% des für Ertragsteuer ermittelten Betrags
  2. lfd. mit USt belastete Kosten + Abschreibung (lin. ND 5 Jahre), falls Du den vollen Vorsteuerabzug gehabt hast.

Da die USt Bemessungsgrundlage in der Regel kleiner ist als der ESt-Wert, bucht man einfach den USt-Betrag ust-pflichtig mit 16% und den Restbetrag USt-frei.

  1. Gibt es ein PC-Programm, in dass ein Kleinunternehmer nur
    die einzelnen Belege eingibt und dass dann die E-Ü-Rechnung
    sowie die Daten für die Voranmeldung erstellt?

Das gibt es: Datev Kanzlei-Rechnungswesen + Einkommensteuererklärung,
ist aber weder einfach noch billig.
Sonst kenn ich keines, was aber nicht heisst, daß es keines gibt.

Grüße
Chris

Hallo Michael,

ich machs kurz.

Beispiel:
Anteil private Fahrten lt. Fahrtenbuch liegt bei 10 %
Kosten mit Vorsteuerbelastung 10.000 EUR (AfA, lfd. PKW-Kosten, Rep., etc.)
Kosten ohne Vorsteuerbelastung 1.500 EUR (Versicherung, KFZ-Steuer)

Eigenverbrauch (unentg. Wertabgabe) incl. UST 1.160 EUR (10 % v. 10000 + 16 % USt)
Eigenverbrauch (unentg. Wertabgabe) o. Ust 150 EUR (10 % v. 1500)

Verbuchung der Wertennahme in der Einnahme- Überschussrechnung (SKR04):

EV mit UST:
2130 unentgeltliche Wertabgabe 1.160
an 4640 Eigenverbrauch PKW 1.000
an 3805 Umsatzsteuer 160

EV o. UST:
2130 unentgeltliche Wertabgabe 150
an 4639 Eigenverbrauch o. USt 150

Durch diese Buchung erhöht sich der Gewinn um insgesamt 1.310 EUR, womit die Frage der einkommensteuerlichen Behandlung beantwortet sein dürfte, denn auf diese 1.310 EUR wird dann auch im Wege der Einkommensteuererklärung die zu bezahlende Einkommensteuer berechnet.

Grüsse
Alex

Schwer zu sagen. Ab 2004 ist die Afa nicht mehr nach den
normalen Abschreibungregelungen zu ermitteln, sondern linear
über 5 Jahre.

Was? Was waren die normalen Abschreibungsregeln???

Für die USt gibt es als Bemessungsgrundlage zwei
Möglichkeiten:

  1. 80% des für Ertragsteuer ermittelten Betrags
  2. lfd. mit USt belastete Kosten + Abschreibung (lin. ND 5
    Jahre), falls Du den vollen Vorsteuerabzug gehabt hast.

Ich bin mir nicht ganz sicher ob das richtig ist. Ich kenne den 20 % Abschlag für nicht vorsteuer belastete Kosten nur bei der Eigenverbrauchsermittlung nach der 1 % Methode. Gibts hierzu irgendwelche Funstellen die Du nennen kannst? Die Kosten sollten in der EÜR auf getrennten Konten erfasst sein, wenn sich der Betrag exakt ermitteln lässt, warum dann ein pauschaler Abschlag?

Grüsse

Alex

  1. Gibt es ein PC-Programm, in dass ein Kleinunternehmer nur
    die einzelnen Belege eingibt und dass dann die E-Ü-Rechnung
    sowie die Daten für die Voranmeldung erstellt?

Hallo!

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Mfg vom

showbee

Schwer zu sagen. Ab 2004 ist die Afa nicht mehr nach den
normalen Abschreibungregelungen zu ermitteln, sondern linear
über 5 Jahre.

Was? Was waren die normalen Abschreibungsregeln???

Ok, ich gebe es zu: War etwas sehr schlampig formuliert.

Für die Bemessungsgrundlage des anzusetzenden ustlichen Eigenverbrauchs nach § 3 (9a) S.1 Nr. 1 UStG sind die Anschaffungskosten gem. § 10 (4) S. 3 UStG gleichmäßig auf den Berichtigungszeitraum nach § 15a UStG zu verteilen.

D.h. man kann/darf nicht mehr die nach § 7 EStG ermittelte Abschreibung nehmen (lineare oder degressive Verteilung auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer), sondern muss/darf die Netto-Anschaffungskosten gleichmäßig auf 5 Jahre verteilen.

Für die USt gibt es als Bemessungsgrundlage zwei
Möglichkeiten:

  1. 80% des für Ertragsteuer ermittelten Betrags
  2. lfd. mit USt belastete Kosten + Abschreibung (lin. ND 5
    Jahre), falls Du den vollen Vorsteuerabzug gehabt hast.

Ich bin mir nicht ganz sicher ob das richtig ist. Ich kenne
den 20 % Abschlag für nicht vorsteuer belastete Kosten nur bei
der Eigenverbrauchsermittlung nach der 1 % Methode. Gibts
hierzu irgendwelche Funstellen die Du nennen kannst? Die
Kosten sollten in der EÜR auf getrennten Konten erfasst sein,
wenn sich der Betrag exakt ermitteln lässt, warum dann ein
pauschaler Abschlag?

Da könntest Du jetzt tatsächlich recht haben, im neuesten BMF-Schreiben v. 27. August 2004 zu diesem Thema hört es sich tatsächlich so an.

Allerdings gab es die Regelung schon lange vor der 1%-Regelung, so dass ich mir vorstellen könnte, dass es die Finanzämter auch weiterhin anerkennen.

M.E. werden Kosten eher nicht unterschiedlich nach vorsteuerbelastet und nicht vorsteuerbelastet gebucht, ausser natürlich dem Steuerschlüssel.

In einer grenznahen Region in der ich lebe und arbeite, könnend a dann schon mal Konten für Fahrzeugkosten mit 180 Positionen auftauchen, die zum großen Teil, da in Österreich getankt wird, nicht mit Vorsteuer belastet sind. Das dann auszurechnen macht nicht immer Spaß.

Sonst braucht man im Regelfall ja nur Kfz-Versicherung und Steuer rausrechnen.

Grüße
Chris