[EÜR,USt] 19% VSt. in 2006 berechnet+bezahlt

Hallo,

gerade verschicken mehrere Unternehmen Rechnungen (zumeist für Mitgliedschaften, die über den Jahreswechsel hinaus vorbezahlt waren), um die MwSt. zu korrigieren.

Beispiel: Xing / OpenBC. Dort sind Mitgliedschaften im voraus bezahlt (z.B. für 1 Jahr), wurden in 2006 bei der Bezahlung mit 16% berechnet. Jetzt erfolgt die Korrektur.

Doch wie würde so etwas verbucht und angemeldet, speziell in der USt.-VA 12/06 und der USt-Erkl. 2006? Als Frage ergänzend zu den aktuellen Diskussionen weiter unten, die sich ja zumeist um die Berechnung ab 2007 drehen, z.B: http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/www/login.fpl?ju…

Beispielhafter Fall:

Mitgliedschaft bei Firma A startet 1.7.2006 und läuft bis 30.6.07.
Hier 116€ bezahlt (100 netto + 16% VSt.)
VSt. in USt-VA 7/06 vorangemeldet.

Am 31.12.06 schickte Firma A zwei Dokumente:
Gutschrift über den vollen Betrag der Ursprungsrechnung.
Dann neue Rechnung mit:

50,00€ netto + 16% VSt 8€ für 1.7.06-31.12.06
48,74€ netto + 19% VSt 9,26€ für 1.1.07-30.6.07

Insgesamt also wieder die 116€. Auf der Rechnung steht auch „bezahlt am 1.7.06“.

Rechnungsdatum ist der 31.12.06, Zahlung war auch in 2006 - also müsste die VSt. vollständig in 2006 erklärt werden.

Da der VSt-Betrag im Gegensatz zu den USt-Beträgen in den Formularen ja nicht nach St-Sätzen aufgeschlüsselt wird, würde also alles (in diesem Fall die 17,26€) in USt.-VA 12/06 eingefügt.

Zur Verbuchung in der EÜR müsste ein neues Konto mit 19% St.schlüssel angelegt werden.

Ist es denn überhaupt korrekt, schon in 2006 eine 19%ige VSt. zu verbuchen?

Sollte zugleich die 16€ Erstattung aus der Gutschrift von der VSt abgezogen werden (also quasi 1,26€ zusätzlich angemeldet), oder die Gutschrift als AO Ertrag buchen und somit die 16€ als USt und die vollen 17,26€ als VSt?

Wie seht Ihr das?

Danke
und viele Grüße

Frank

Hi,

als Dauer-User solltest du mal im Forum lesen vor der Fragestellung. Joku hat mit dem Thread „EÜR, Abonnements, Korrekturrechnung 16%/19%“ genau das Problem angesprochen und ich habe geantwortet!

Mfg vom

showbee

Fragestellung. Joku hat mit dem Thread „EÜR, Abonnements,
Korrekturrechnung 16%/19%“ genau das Problem angesprochen und
ich habe geantwortet!

Hatte ich gelesen, da ging es jedoch um Rechnungen in 2007, also diesem Jahr.

In dem von mir zitierten Fall wurde die Rechnung und Zahlung in 2006 vorgenommen, wäre also in einem Jahr zu verbuchen, in dem es die 19% VSt noch gar nicht gab.

Da Rechnung und Zahlung ja in 2006 erfolgt sind, wäre eine Anmeldung und Verbuchung im Januar 2007 (wie sie in dem von Dir genannten Thread besprochen sind) statt in 2006 nicht korrekt, oder?

Das ist, denke ich, schon ein Unterschied, daher die Nachfrage.

Viele Grüße
Frank

In dem von mir zitierten Fall wurde die Rechnung und Zahlung
in 2006 vorgenommen, wäre also in einem Jahr zu verbuchen, in
dem es die 19% VSt noch gar nicht gab.

Hallo,

nein, es ist exakt genau der selbe Fall! 2006 kommt Rechnung und wird
bezahlt. Also Buchung Aufwand und Vorsteuer und geltenmachen der VoSt
in einer UStVA 2006.

Nun kommt in 2007 eine Rng. Korrektur, es kommt zu keiner Nachzahlung
in 2007.

Deswegen nur Umbuchung Vorsteuer An Aufwand, weil Korrektur der
Vorsteuer in 2007 erfolgt, weil erst in 2007 erstmals 19% auf der Rng
ausgewiesen sind.

Sollte das wirklich zu schwer sein, sollte man sich überlegen, ob man
nicht lieber professionelle Hilfeleistung in Steuersachen in Anspruch
nimmt!

mfg vom

showbee

nein, es ist exakt genau der selbe Fall!

Dann habe ich mich wohl verlesen…

Nun kommt in 2007 eine Rng. Korrektur, es kommt zu keiner
Nachzahlung in 2007.

Eben nicht: Die Korrektur erfolgt in 2006.

Das war doch der Unterschied, den ich meinte: dass in 2006 schon die 19% ausgewiesen wurden (natürlich für 2007, das ist ja klar).

Da die Rechnung ja nicht in 2007 sondern in 2006 ausgestellt wurde (Rechnungsdatum auch in 2006 liegend) muss sie auch in 2006 verbucht werden und nicht in 2007.

Viele Grüße
Frank

PS: Nur zur Sicherheit hier nochmal zitiert, worum es mir schlicht ging:

(…)

speziell in der USt.-VA 12/06 und der USt-Erkl. 2006?
Als Frage ergänzend zu den aktuellen Diskussionen weiter unten,
die sich ja zumeist um die Berechnung ab 2007 drehen

(…)

Ist es denn überhaupt korrekt, schon in 2006 eine 19%ige VSt. zu verbuchen?

Eben nicht: Die Korrektur erfolgt in 2006.

Hallo!

aha, ich nehm alles zurück :wink: Sorry! Hier ist es nun so, das
Berichtigungszeitraum derjenige Monat ist, indem die Rng kam. Also wohl 12/2006
oder so. Dann muss eben in dem Monat umgebucht werden. Da „Rng-Legung“ und
„Zahlung“ schon geschehen sind, steht dem VoSt-Abzug nichts entgegen, auch wenn
er 19% lautet. Es werden alle Vorsteuerbeträge kummuliert angegeben, ob 7, 16
oder 19% ist egal. Es muss nur schon Berechtigung zum VoStAbzug vorliegen. Dazu
hatten wir letztens auch erst eine Diskussion hier. Solange also die Gesamtsumme
schon vorausbezahlt wurde, ists iO.

mfg vom

showbee

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Danke!
Hallo,

danke Dir!

Viele Grüße
Frank