Hallo,
gerade verschicken mehrere Unternehmen Rechnungen (zumeist für Mitgliedschaften, die über den Jahreswechsel hinaus vorbezahlt waren), um die MwSt. zu korrigieren.
Beispiel: Xing / OpenBC. Dort sind Mitgliedschaften im voraus bezahlt (z.B. für 1 Jahr), wurden in 2006 bei der Bezahlung mit 16% berechnet. Jetzt erfolgt die Korrektur.
Doch wie würde so etwas verbucht und angemeldet, speziell in der USt.-VA 12/06 und der USt-Erkl. 2006? Als Frage ergänzend zu den aktuellen Diskussionen weiter unten, die sich ja zumeist um die Berechnung ab 2007 drehen, z.B: http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/www/login.fpl?ju… …
Beispielhafter Fall:
Mitgliedschaft bei Firma A startet 1.7.2006 und läuft bis 30.6.07.
Hier 116€ bezahlt (100 netto + 16% VSt.)
VSt. in USt-VA 7/06 vorangemeldet.
Am 31.12.06 schickte Firma A zwei Dokumente:
Gutschrift über den vollen Betrag der Ursprungsrechnung.
Dann neue Rechnung mit:
50,00€ netto + 16% VSt 8€ für 1.7.06-31.12.06
48,74€ netto + 19% VSt 9,26€ für 1.1.07-30.6.07
Insgesamt also wieder die 116€. Auf der Rechnung steht auch „bezahlt am 1.7.06“.
Rechnungsdatum ist der 31.12.06, Zahlung war auch in 2006 - also müsste die VSt. vollständig in 2006 erklärt werden.
Da der VSt-Betrag im Gegensatz zu den USt-Beträgen in den Formularen ja nicht nach St-Sätzen aufgeschlüsselt wird, würde also alles (in diesem Fall die 17,26€) in USt.-VA 12/06 eingefügt.
Zur Verbuchung in der EÜR müsste ein neues Konto mit 19% St.schlüssel angelegt werden.
Ist es denn überhaupt korrekt, schon in 2006 eine 19%ige VSt. zu verbuchen?
Sollte zugleich die 16€ Erstattung aus der Gutschrift von der VSt abgezogen werden (also quasi 1,26€ zusätzlich angemeldet), oder die Gutschrift als AO Ertrag buchen und somit die 16€ als USt und die vollen 17,26€ als VSt?
Wie seht Ihr das?
Danke
und viele Grüße
Frank
Sorry! Hier ist es nun so, das