[EÜR,USt] Mietwagen Ausland generell ohne MwSt. ?

Hallo,

wir hatten ja schon mal die Diskussion um VSt. bei Mietwagen, Flugreisen etc.

Martin hatte mir damals eine interessante Antwort gegeben, die ich heute nochmal kurz aufgreifen möchte:

http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…

Problem: Mietwagen wurde bei deutschem Vermittler gemietet und bezahlt. Ort der Leistung ist EU-Ausland. Rechnung kommt vom deutschen Vermittler. Eine VSt. ist nicht angegeben, nur der Gesamtbetrag.

Anruf beim Vermittler ergibt: „Wir können gar keine VSt. ausweisen, weil wir bei Vermietung im Ausland immer nur Nettopreise bekommen. Da ist es egal, ob sie selbst Unternehmer oder Privatperson sind, denn wir als Vermittler machen ja den Vertrag mit dem Vermieter im Ausland. So sparen Sie als Kunde sogar gegenüber der direkten Anmietung im Ausland, weil dort ja die lokale ausländische MwSt drauf wäre“.

Wie bitte? Kann das sein? Einfach im Inland anmieten und schon fällt die lokale MwSt. weg?

Kann ich mir nicht vorstellen…

Viele Grüße
Frank

Servus,

Wie bitte? Kann das sein? Einfach im Inland anmieten und schon
fällt die lokale MwSt. weg?

das kann - je nach lokaler Gesetzgebung - richtig sein, wenn der Ort der Leistung in einem anderen Land ist als der Sitz des Vermieters. Nämlich dann, wenn eine „reverse-charge“-Regelung greift. Das bedeutet, dass der Empfänger der Leistung (= Mieter) die USt schuldet und diese gleichzeitig als Vorsteuer abziehen kann. Das ginge aber generell nur dann, wenn er Unternehmer ist, der dem Umsatzsteuergesetz des betreffenden Landes unterliegt - d.h. in diesem Land auch Umsätze ausführt.

Es klingt eher nach einer maschinellen Hinterlegung von Fakturierungsfunktionen durch einen Techniker, dem halt bloß gesagt wurde „Dess iss Ausland, dess iss doch ohne Mehrwerdschdajer!“ - und dadurch wusste er halt auch nichts anderes zu tun…

Die Auskunft des Vermieters in der wiedergegebenen Form ist jedenfalls entweder unvollständig oder falsch.

Schöne Grüße

MM

Hallo Martin,

danke für Deine Antwort!

Ja das dachte ich mir. Nur wenn der Mieter selbst abzugsberechtigt ist bzw eine USt-ID vorliegt, sollte das netto laufen.

Die dortige Buchhaltung meinte aber „nein, das läuft immer netto, weil wir [also der Vermittler] ja eine USt-ID haben und es deshalb vom Vermieter im Ausland rein netto ohne die auslänidsche MwSt in Rechnung gestellt bekommen“.

Das kann ja nicht stimmen. Werde nochmal nachhaken…

Viele Grüße
Frank