Hallo,
im Rahmen der Umstellung 16% auf 19% MwSt. kam gerade folgende Frage in die Diskussion - vielleicht könnt Ihr mir hier einen Tipp geben:
Es geht um Rechnungen für eine Dienstleistung, die in 2006 erbracht wurde.
Da m.W. bei der Berechnung der USt. das Datum der Leistungserbringung zählt, würden hier die 2006er USt-Werte gelten (also i.d.R. 16% - nehmen wir einfach an, es wäre keine der üblichen Ausnahmen, sondern eine zum vollen USt.-Satz abzurechnende). Auch, wenn die Rechnung erst in 2007 gestellt wird?
Zudem: Bei der normalen EÜR wird allerdings ja nach dem Ist-Prinzip gebucht, d.h. die Rechnung würde bei Zahlungsfluss verbucht, nicht zum Rechnungsdatum.
Doch wie ist es mit der Voranmeldung der USt.? Zu welchem Zeitpunkt erfolgt die - Datum der Leistung, der Rechnungsstellung oder des Zahlungsflusses?
Angenommen, die Dienstleistung wäre September 2006 erbracht, die Rechnung Dezember 2006 gestellt (16% MwSt.) und Januar 2007 gezahlt worden. Nach meinem Dafürhalten würde in der EÜR die Rechnung damit auch Januar 2006 verbucht, aber mit 16% MwSt.
Ist das korrekt?
Vielen Dank
und viele Grüße
Frank
Angenommen, die Dienstleistung wäre September 2006 erbracht,
die Rechnung Dezember 2006 gestellt (16% MwSt.) und Januar
2007 gezahlt worden. Nach meinem Dafürhalten würde in der EÜR
die Rechnung damit auch Januar 2006 verbucht, aber mit 16%
MwSt.
Ist das korrekt?
Hallo,
ja, korrekt:
- Leistung 2006 --> USt 16%
- Zufluss 2007 --> Betriebseinnahme EÜR in 2007
- Abführung der USt richtet sich nach Soll/Ist-Versteuerung
a) Soll-Versteuerung --> Abführung der USt 16% im VAZ 09/2006
b) ISt-Versteuerung --> Abführung der USt 16% im VAZ 2007 in dem Zufluss stattfindet
ergo: immer hübsch USt und ESt auseinander halten!
Bsp. Bilanzierer:
- Leistung 2006 --> USt 16%
- Leistung 2006 --> Betriebseinnahme in GuV 2006
- Abführung der USt richtet sich nach Soll/Ist-Versteuerung
a) Soll-Versteuerung --> Abführung der USt 16% im VAZ 09/2006
b) ISt-Versteuerung --> Abführung der USt 16% im VAZ 2007 in dem Zufluss stattfindet
–> bei IStVersteuerung wäre in 09/2006 die USt auf „nicht fällige USt“ zu passivieren, in 2007 vorzutragen und dann bei Zahlung umzubuchen, geschieht in guten Bfg-Programmen automatisch!
Mfg vom
showbee
Hallo Showbee,
danke für Deine Antwort!
- Leistung 2006 --> USt 16%
- Zufluss 2007 --> Betriebseinnahme EÜR in 2007
- Abführung der USt richtet sich nach Soll/Ist-Versteuerung
a) Soll-Versteuerung --> Abführung der USt 16% im VAZ
09/2006
b) ISt-Versteuerung --> Abführung der USt 16% im VAZ 2007
in dem Zufluss stattfindet
Ich gehe davon aus, dass es sich im umgekehrten Fall (also erhaltene Rechnung und Abfluss in EÜR verbuchen) dann in Sachen VSt. genauso verhält?
Viele Grüße
Frank
Hallo,
Ich gehe davon aus, dass es sich im umgekehrten Fall (also
erhaltene Rechnung und Abfluss in EÜR verbuchen) dann in
Sachen VSt. genauso verhält?
nicht wirklich, bei der VSt gibt es keine Unterscheidung Soll-/Ist-versteuerung.
Die VSt kann/muss immer in dem VAZ geltend gemacht werden, indem 1. die Leistung erbracht wurde, 2. eine ordentliche Rechnung vorliegt.
Auf die Zahlung kommt es nicht an.
Grüße
Chris
Wann VSt. abführen?
Hallo Chris,
danke für Deine Antwort!
Die VSt kann/muss immer in dem VAZ geltend gemacht werden,
indem 1. die Leistung erbracht wurde, 2. eine ordentliche
Rechnung vorliegt.
Was ist denn, wenn - wie im o.g. Beispiel - Punkt 1 und 2 in unterschiedliche Perioden fallen?
Viele Grüße
Frank
Die VSt kann/muss immer in dem VAZ geltend gemacht werden,
indem 1. die Leistung erbracht wurde, 2. eine ordentliche
Rechnung vorliegt.
Auf die Zahlung kommt es nicht an.
Hallo,
das ist leider falsch! Der Vorsteuerabzug kann grundsätzlich in 2 Perioden geltend gemacht werden, aber immer nur eine wird zutreffend sein:
Voraussetzungen
- Rechnung + Zahlung
- Rechnung + Leistung
welcher Voranmeldezeitraum (Variante) zuerst zutrifft, in dem ist geltend zu machen.
Bsp. Rechnung 12/06, Leistung 01/07, Zahlung 02/07
–> Voraussetzung 2 ist in 01/2007 gegeben!
Bsp. Leistung 12/06, Rechnung 01/07, Zahlung 02/07
–> Voraussetzung 2 ist in 01/2007 gegeben!
Bsp. Leistung 12/06, Zahlung 01/07, Rechnung 02/07
–> Voraussetzung 1+2 erst in 02/2007 gegeben!!!
Bsp. Zahlung 12/06, Rechnung 01/07, Leistung 02/07
–> Voraussetzung 1 ist in 01/2007 gegeben!
usw. usf.
der showbee
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Wie würde das in der EÜR verbucht?
Hallo Showbee,
danke für die Erklärung!
usw. usf.
Das greife ich mal kurz noch auf:
Bsp. Leistung 12/06, Rechnung 12/06, Zahlung 01/07
Hierbei wäre Voraussetzung 2 in 12/2006 gegeben.
Dies würde demnach bedeuten, die VSt. müsste in der USt-VA 12/06 angemeldet werden.
Dann auch in der USt.-Erkl. 2006 erklärt?
Aber der eigentliche Aufwand kann als Betriebsausgabe ja erst in der EÜR 2007 berücksichtigt werden?
Wie würde das verbucht - dort dann rein netto und in 2006 nur die VSt. ohne Aufwand?
Danke
und viele Grüße
Frank
Bsp. Leistung 12/06, Rechnung 12/06, Zahlung 01/07
Dies würde demnach bedeuten, die VSt. müsste in der USt-VA
12/06 angemeldet werden.
Aber der eigentliche Aufwand kann als Betriebsausgabe ja erst
in der EÜR 2007 berücksichtigt werden?
Hallo,
ja, so ist es. Vorsteuer in 2006, Betriebsausgabe 2007, wenn man EÜR hat. Hier ist mal die EÜR komplizierter als die Bilanzierung. In der 2006er EÜR wirkt sich nix aus, Grund:
Vorsteuer wird gezahlt 2007 --> VoSt = Betriebsausgabe 2007
UStErstattung 12/06 kommt in 2007 --> Zahlung 2007 = BE/BA 2007
Aufwand Netto gezahlt 2007 --> BA 2007
–> in 2006 wird nur die UStVA/UStE angesprochen. Also hat man Abweichung zwischen EÜR und Erklärung, also muss man mit Anlage zur EÜR/UStE erklären, woher Abweichung. IdR wird bei UStE 2006 schon die Buchhaltung der ersten Monate 2007 gemacht sein, dann kann man das Buchungskonto (s.u.) als Kopie beifügen.
–> in 2007 wird dann Aufwand normal verbucht und Vorsteuer muss auf ein Konto, welches dann nicht wieder in der UStVA/UStE auftaucht. Also tendenziell „Vorsteuer n.abzgf.“ bzw. man macht sich ein eigenes Konto „Vorsteuer Vorjahr“, lediglich Bruttoaufwand wäre falsch, weil dann selbst intertemporale Prüfung nicht möglich wäre
Mfg vom
showbee
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Danke!
Hallo Showbee,
nochmals Danke (und natürlich Sternchen
für Deine Antwort!
Viele Grüße
Frank