Hallo zusammen,
folgendes Beispiel:
Person A hätte ein Gewerbe (Kleingewerberegelung) und würde
auf seinen Rechnungen keine MwSt ausweisen. Dürften die
Rechnungsempfangenden Unternehmen trotzdem MwSt beim FA
geltend machen?
natürlich nicht aus diesen Rechnungen, aus Rechnungen von anderen Unternehmern mit Ust-Ausweis ja.
Person A hätte nur den Aufwand von einer EÜR am jahres Ende.
Wenn Du unter Aufwand die Arbeit verstehst, ja, das EÜR Formular nur dann auch nur wenn der Gewinn über 19500€ liegt, sonst ist es nicht erforderlich das EÜR Formular auszufüllen.
ansonsten muss der Gewinn natürlich per EÜR ermittelt werden und auch beim Finanzamt mit der Erklärung eingereicht werden.
Person A dürfte keine MwSt beim FA geltend machen!
Sollte A die Kleinunternehmerregelung gewählt haben, so ist keine Umsatzsteuervoranmeldung oder -erklärung an das Finanzamt abzugeben.
nächstes Beispiel:
Person A hätte ein normales Gewerbe und würde MwSt ausweisen.
Wie würde sein Aufwand (Vorsteueranmeldungen,…) aussehen?
Hätte er Nachteile, wie würden seine Berechnungen aussehen?
Einkaufswert(netto) + MwSt= Kosten
Kosten+ X% Gewinn=Wiederverkaufspreis(brutto)
Die MwSt von den Kosten würde er von FA zurückbekommen.
Wäre das so richtig? Was würde das FA noch bekommen?
Grob dargestellt:
Der Gewinn ermittelt sich aus der Differenz zwischen Erlösen und Ausgaben.
Das Finanzamt erhält die Umsatzsteuer, welche A in seinen Rechnungen ausweist (Erlöse)
A erhält die Steuer, welche in anderen Rechnungen (Vorsteuer)ausgewiesen ist, wofür A Geld ausgibt.
Im voraus schon Danke
gruß
Jörg
Bitte vorher mal eine Berechnung durchführen, ob tatsächlich viele eigene Ausgaben für das Unternehmen getätigt werden. Sollte dies nicht der Fall sein, kann es günstiger sein die Kleinunternehmerregelung zu wählen. Dies spart Zeit und die monatliche Umsatzsteuervoranmeldung sowie Erklärung am Jahresende.
Sollte der Gewinn ansteigen, wird vom Finanzamt sowieso die Aufforderung zur Abgabe der Umsatzsteuer kommen. Siehe auch § 19 UStG
Gruß
Andreas