EÜR: Verkauf an Händler in EU Ausland nicht umsatzsteuerbare oder umsatzsteuerpflichtige Lieferung?

Wenn Ware verkauft wird mit einer Rechnung ohne ausgewiesene UST an einen gewerblichen Kunden mit Ust-Id Nr im EU Ausland, 
wo wird dieser Umsatz in der Anlage EÜR 2013 eingetragen,
in Zeile 12 " umsatzsteuerpflichtige Betriebseinnahmen"
oder
in Zeile13 " umsatzsteuerfreie, nicht umsatzsteuerbare Betriebseinnahmen sowie…"?
( umsatzsteuerfrei im Gegensatz zu nicht steuerbarer Lieferung ) ???

Danke Schwipp

Servus,

es handelt sich um eine umsatzsteuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung.

Eine sonstige Leistung, die an einen Unternehmer aus dem Ausland erbracht wird, wäre nicht steuerbar, wenn der Ort der Leistung dort ist, wo der Leistungsempfänger sein Unternehmen betreibt.

A propos: Hinweis auf die USt-Befreiung muss auch auf jede Rechnung für eine innergemeinschaftliche Lieferung drauf.

Schöne Grüße

MM

Nachtrag:
Ich meine zu wissen:
Eine umsatzsteuerfreie Lieferung z.B. ins EU Ausland an einen Abnehmer mit USt-ID-Nr
steht im Gegensatz zu einer
nicht umsatzsteuerbaren Lieferung z.B. in die USA, Schweiz. 

Was aber ist nach Punkt 13 der EÜR 2013 gemeint mit:
umsatzsteuerfreie, nicht umsatzsteuerbare Betriebseinnahmen sowie …?

das ist doch eine Widerspruch oder ist gemeint:
umsatzsteuerfreie WEIL nicht umsatzsteuerbare

Gruß Schwipp

Servus,

das stimmt nicht. Innergemeinschaftliche Lieferungen und Ausfuhrlieferungen sind umsatzsteuerfrei, aber umsatzsteuerbar.

Leistungen, deren Ort nicht in D liegt, wo das UStG gültig ist, sind nicht umsatzsteuerbar.

Diese können dort, wo sie der USt unterliegen, steuerfrei oder steuerpflichtig sein. Wenn sie steuerfrei sind, schließt das den Vorsteuerabzug aus, wenn sie steuerpflichtig sind, ist Vorsteuerabzug möglich, auch wenn die Leistungen nicht in D steuerbar sind, sondern in einem anderen Land.

Das hier:

umsatzsteuerfreie WEIL nicht umsatzsteuerbare

gibt es nicht. Keine Leistung ist umsatzsteuerfrei, weil sie nicht umsatzsteuerbar ist.

Schöne Grüße

MM

Ergänzung zur Syntax
Servus,

noch zur Ergänzung: Es geht hier um eine Aufzählung; die einzelnen aufgezählten Elemente stehen nebeneinander und nicht in einem inhaltlichen oder logischen Zusammenhang. Wenn statt „sowie“ ein ganz banales „und“ stünde, käme Dir diese Aufzählung weniger geheimnisvoll vor - es geht schlicht darum, dass eine ganze Reihe unterschiedlich klassifizierter Einnahmen „ohne Umsatzsteuer“ in ein gemeinsames Feld kommen. Das hat damit zu tun, dass hier bloß ganz grob eine maschinelle Abstimmung mit der USt-Erklärung vorgenommen wird, so dass alles, was keinen Einfluss auf die Bemessungsgrundlage zur USt hat, in einen (getrennten) Topf zusammengeworfen wird.

Schöne Grüße

MM

AHA!!!
Das ist der Schlüssel:
Wenn statt „sowie“ ein ganz banales „und“ stünde, käme Dir diese Aufzählung weniger geheimnisvoll vor - es geht schlicht darum, dass eine ganze Reihe unterschiedlich klassifizierter Einnahmen „ohne Umsatzsteuer“ in ein gemeinsames Feld kommen.
Also kommen unter Nr. 13 Lieferungen ins EU Ausland
und ins nicht-EU-Ausland
zugleich.

DANKE!!!