[EÜR] Verkauf von GWG verbuchen

Hallo zusammen

und Euch allen ein gutes neues Jahr!

Kurze Frage zur Neuregelung der GWGs: Seit diesem Jahr ist ja ab 150€ dieses Sammelkonto vorgeschrieben, auch bei Zerstörung oder Verkauf eines Wirtschaftsgutes bleibt es darin, bis es voll abgeschrieben ist.

Dies bedeutet ja dann doch zugleich, dass der Verkaufserlös eines GWG nicht mehr als Einnahme in der EÜR zu erfassen ist.

Ich gehe davon aus, dass dies nur ab 1.1.2008 angeschaffte GWG betrifft und über in Vorperioden angeschaffte, bereits voll abgeschriebene Wirtschaftsgüter dennoch weiter ein Verwertungsnachweis geführt werden muss und eventuelle Verkaufserlöse gewinnerhöhend zu verbuchen sind?

Vielen Dank
und viele Grüße

Frank

Hallo Frank,

ich kenne mich zwar nur noch in der Bilanz einigermaßen aus, habe die letzte EÜR vor 20 Jahren gemacht, aber wie kommst du darauf:

Dies bedeutet dass der Verkaufserlös eines GWG nicht mehr als
Einnahme in der EÜR zu erfassen ist.

Fragt BT

Hi BT,

ich kenne mich zwar nur noch in der Bilanz einigermaßen aus,
habe die letzte EÜR vor 20 Jahren gemacht, aber wie kommst du
darauf:

War ein Schnellschluß aufgrund der Tatsache, dass Anlagenabgänge ja die Jahressumme und die 20%ige AfA nicht verändert wird.

Wenn ich es jetzt nochmal recht überdenke, müsste allerdings dann wohl eher der GWG-Abgang in voller Höhe erfasst werden und dennoch die AfA unkorrigiert weitergeführt werden…

Viele Grüße
Frank