[EÜR] Vorjahresverlust in E/Ü-Rechnung angeben?

Hallo zusammen!

Wollte mal fragen, wie das so ist…

Stellen wir uns mal vor, jemand will seine E/Ü-Re. für 2006 erstellen…

Müßte man bei der Erstellung der Einnahme-Überschussrechnung auch den Verlust vom letzten Jahr angeben?

Und wo würde man den hinschreiben? Direkt oben?

Und wie würde man die Zeile benennen? Etwa „Verlust aus 2005“?

Liebe Grüßlis
Angi

Servus Angi,

Müßte man bei der Erstellung der Einnahme-Überschussrechnung
auch den Verlust vom letzten Jahr angeben?

Nein. Der ist ja im letzten Jahr festgestellt worden. Auch die vielleicht nützliche Beschränkung des Verlustrücktrages, um ggf. einen satteren Vortrag zu ermöglichen, hätte im letzten Jahr beantragt werden müssen.

Wie und wo sich der Verlust des letzten Jahres schon ausgewirkt hat oder mit der laufenden Veranlagung auswirken wird, steht im Bescheid für das letzte Jahr drin.

Schöne Grüße

MM

Hier ist anscheinend eher gemeint, ob der Verlust vom Vorjahr eine Betriebsausgabe im Folgejahr darstellt, und das natürlich nicht.

Der Verlustvortrag wurde ja schon erklärt.

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Ja, so war die Frage gemeint.

Vielen lieben Dank
beiden Antwortern…

Grüßlis ANGI