Müßte man bei der Erstellung der Einnahme-Überschussrechnung
auch den Verlust vom letzten Jahr angeben?
Nein. Der ist ja im letzten Jahr festgestellt worden. Auch die vielleicht nützliche Beschränkung des Verlustrücktrages, um ggf. einen satteren Vortrag zu ermöglichen, hätte im letzten Jahr beantragt werden müssen.
Wie und wo sich der Verlust des letzten Jahres schon ausgewirkt hat oder mit der laufenden Veranlagung auswirken wird, steht im Bescheid für das letzte Jahr drin.